Werden künftig alle Bibliotheken sonntags öffnen die Erlaubnis haben? | ABC-Z

Vor rund einem Jahr wurde der Koalitionsvertrag der Bundesregierung vorgestellt. Eines der kulturpolitischen Ziele darin war die bundesweite reguläre Sonntagsöffnung für Bibliotheken. Für wissenschaftliche Bibliotheken gilt sie bereits, zum Beispiel für die der TU Berlin. Laut Jonas Fansa, dem ZLB-Direktor, müsse also nur im Gesetzestext geändert werden, dass das für alle Bibliotheken gelte.
Kulturstaatsminister Wolfram Weimer hat Ende vergangenen Jahres noch einmal betont, sich für die Änderung einzusetzen. Auf rbb-Anfrage verweist eine Sprecherin des Kulturstaatsministers darauf, dass sich das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) federführend mit dem Thema beschäftigt. Ein Dialog mit den Sozialpartnern habe bereits stattgefunden: “Das BMAS geht davon aus, noch in der ersten Jahreshälfte 2026 einen ausgewogenen Referentenentwurf vorzulegen.”
Parallel zu den Reformplänen auf Bundesebene wird auch in Berlin an einem Bibliotheksgesetz gearbeitet, das die Sonntagsöffnung ermöglichen soll. Regina Kittler vom Deutschen Bibliotheksverband begrüßt den Vorstoß. Allerdings glaubt sie nicht, dass das Gesetz noch vor den Berliner Wahlen im September kommt: “Da muss erst mal ein Senatsbeschluss her, der ist noch nicht da, dann wird es in dieser Legislaturperiode nicht mehr kommen.”





















