Wie lange mit welchem Lichtschutzfaktor in die Sonne? |ABC-Z

Endlich wieder draußen sein, Luft und Sonne tanken – die vergangene Woche war für alle, die müde vom Winter sind, ein Stimmungsaufheller. Temperaturen von mehr als 20 Grad lockten am vergangenen Samstag viele nach draußen in die Cafés, ans Mainufer und in die Frankfurter Parks, wo man die ersten Sonnenhungrigen schon mit blankem Oberkörper im Gras liegen sah.
Doch so schön die ersten Sonne im Jahr auch ist, die Gefahr, die von den UV-Strahlen bereits im Frühjahr ausgeht, ist nicht zu unterschätzen. Selbst an sonnigen Wintertagen können die UV-Index-Werte über der Stufe 3 liegen, das ist die Stufe, von der an die Haut grundsätzlich vor Sonnenstrahlen geschützt werden sollte. Das gilt vor allem für Kinder. Aber auch Erwachsene sollten sich nicht schutzlos der Sonne aussetzen.
Kopf und Körper bedecken und die intensive Mittagssonne zwischen 11 und 15 Uhr ganz meiden – so lauten die zwei wichtigsten Empfehlungen von Verbraucherschützern und Dermatologen. Erst an dritter Stelle kommt die Sonnencreme als Gegenmaßnahme ins Spiel, vorzugsweise mit Lichtschutzfaktor (LSF) 50, wie sie inzwischen überall in den Regalen von Drogerien und Apotheken zu finden ist. Eine Tagescreme mit Lichtschutzfaktor reicht vielleicht im Moment noch aus, im Sommer ist das nach Aussage von Fachleuten aus der Dermatologie jedoch nicht der Fall.
Helle Haut wird schnell rot
Der Lichtschutzfaktor gibt an, wie viel länger man sich eingecremt theoretisch in der Sonne aufhalten kann, ohne einen Sonnenbrand zu bekommen. Die Rechnung ist abhängig von der eigenen Hautkonstitution, der sogenannten Eigenschutzzeit. Bei hellen und empfindlichen Hauttypen fängt die Haut mitunter schon nach fünf Minuten an, sich zu röten und zu spannen – ein Zeichen, dass sie unter Stress ist.
Mit Lichtschutzfaktor 50 hätte die gleiche Person einen Sonnenschutz von gut vier Stunden, gerechnet nach der Formel: 5 Minuten mal LSF 50 ergibt 250 Minuten. Allerdings wird empfohlen, diese Zeit nie bis zur letzten Sekunde auszunutzen, sondern etwa um ein Drittel zu verkürzen. Ebenso empfehlen die Fachleute, alle zwei Stunden wieder einzucremen, um den bestehenden Schutz aufrecht zu erhalten. Die Schutzdauer insgesamt verlängert sich durch mehrmaliges Eincremen allerdings nicht.
Bei der Menge, die man verwenden sollte, gilt die Formel: Viel hilft viel. Tatsächlich aber sind die meisten Verbraucher bei Sonnencreme viel zu sparsam. Fakt ist: Der Lichtschutzfaktor wird anhand einer dicken Cremeschicht – zwei Milligramm pro Quadratzentimeter Haut – berechnet. Für den gesamten Körper wären dies rund drei bis vier Esslöffel Creme, etwa 30 bis 40 Gramm. Damit bräuchte eine fünfköpfige Familie im Sommerurlaub jeden Tag eine ganze Tube. Nachcremen, wenn die Kinder aus dem Wasser kommen, soll man sie – auch wenn die Sonnencreme als „wasserfest“ deklariert ist – schließlich auch. Und zwar lückenlos, das heißt auch hinter den Ohren und im Nacken.
Nach einem aktuellen Test der Stiftung Warentest (www.test.de) und anderer Verbraucherschutzorganisationen von Sonnenschutzmitteln mit Lichtschutzfaktor 50 für das Gesicht schützen die meisten Produkte zuverlässig vor UV-Strahlen. An der Spitze lagen Cremes aus der Apotheke, „gute“ und günstigere Produkte gibt es danach aber auch im Drogeriemarkt. Ein Thema, das bisher vor allem in Fachkreisen diskutiert wird, ist der Schutz gegen den blauen Strahlungsanteil im Tageslicht, der noch tiefer in die Haut eindringt als UV-Licht. Inzwischen gibt es Cremes, am ehesten in der Apotheke, die dreifach, also gegen UVA- und UVB-Strahlen und gegen Blaulicht schützen.
Die Haut vergisst nichts, wie es so schön heißt. Dass sich die Zahl der Menschen, die an schwarzem Hautkrebs erkrankt sind, in den vergangenen zwanzig Jahren verdoppelt hat, wie die Barmer-Krankenkasse kürzlich berichtete, hat auch damit zu tun, dass die Generation, die davon betroffen ist, in ihrer Kindheit im Italienurlaub noch mit Lichtschutzfaktor 2, wenn überhaupt, in der Sonne brutzelte. Die Spätfolgen treten erst jetzt zutage. Heute ist es der Klimawandel mit der Folge, dass sich Menschen immer öfter und länger draußen aufhalten, der den Dermatologen Sorgen macht.
Umso wichtiger ist die Vorsorge. Raue, schuppige Stellen im Gesicht, etwa an Nasenrücken oder Stirn, sogenannte aktinische Keratosen, können bereits eine Vorstufe von weißem Hautkrebs sein.
Vom 35. Lebensjahr an kann jeder gesetzlich Versicherte seine Haut alle zwei Jahre von einem Dermatologen oder einem Hausarzt mit Zusatzausbildung untersuchen lassen. Wird dabei ein Auflichtmikroskop, eine besonders leistungsfähige Lupe eingesetzt, trägt das, anders als früher, als nur die Untersuchung mit bloßem Auge bezahlt wurde, auch die Krankenkasse. Wird die Untersuchung per Video dokumentiert und werden die Ergebnisse gespeichert, um Auffälligkeiten im Laufe der Zeit besser beurteilen zu können, muss der Patient die Kosten dafür, um die 80 Euro, übernehmen.
Dermatologen empfehlen diese Untersuchung allen, die es sich leisten können. Rechtzeitig erkannt, ist Hautkrebs in nahezu allen Fällen heilbar. Der Bundesverbands der Verbraucherzentralen ist trotzdem skeptisch. Bisher fehle es an Daten, die den Nutzen regelmäßiger Hautuntersuchungen eindeutig belegten.