“Ohne Plan bleibt’s beim Traum”: Mit 50 in Rente: Versicherungsspezialist erklärt wie es geht | ABC-Z

Viele träumen vom Ruhestand mit 50 oder sogar 30 Jahren. Doch ist das in Deutschland möglich? Versicherungs-Spezialist Bastian Kunkel erklärt, unter welchen Bedingungen eine vorzeitige Rente möglich ist – und welche Hürden es gibt.
Der Traum vom frühen Ruhestand fasziniert viele Menschen. Mit 50 oder sogar 30 Jahren in Rente gehen – wer wünscht sich das nicht? Doch ist das in Deutschland überhaupt möglich? Versicherungs-Spezialist Bastian Kunkel gibt einen Überblick über die gesetzlichen Regelungen und Möglichkeiten.
Über Bastian Kunkel
Bastian Kunkel ist Gründer der Marke „Versicherungen mit Kopf“ und betreibt die größten unabhängigen Versicherungs-Kanäle in Deutschland auf YouTube, Instagram und TikTok mit über 850.000 Followern. Sein Unternehmen, die VMK Versicherungsmakler GmbH, ist einer der bestbewerteten Versicherungsmakler in Deutschland auf Google mit über 1.200 5-Sterne-Bewertungen und bietet deutschlandweite Online-Beratungen an. Er ist gelernter Kaufmann für Versicherungen und Finanzen, Finanzfachwirt, Jungmakler Award Gewinner 2017, Bildungspreisträger 2018 sowie Spiegel-Bestseller-Autor.
Gesetzliche Altersgrenze: Rente erst mit 67
Grundsätzlich gilt in Deutschland: Die Regelaltersgrenze für den Renteneintritt liegt bei 67 Jahren. Dies ist im §35 des Sozialgesetzbuchs VI festgelegt. Dort heißt es: “Versicherte haben Anspruch auf Regelaltersrente, wenn sie die Regelaltersgrenze erreicht und die allgemeine Wartezeit erfüllt haben. Die Regelaltersgrenze wird mit Vollendung des 67. Lebensjahres erreicht.” Für alle ab 1964 Geborenen bedeutet dies, dass der früheste reguläre Rentenbeginn mit 67 Jahren möglich ist.
Frührente mit Abschlägen: Ab 63 Jahren möglich
Doch es gibt Möglichkeiten, vorzeitig in Rente zu gehen – allerdings mit Abstrichen. Wer eine bestimmte Anzahl an Beitragsjahren in der Rentenversicherung vorweisen kann, hat die Möglichkeit, vorzeitig in den Ruhestand zu treten.
Für die genannten Jahrgänge ist eine abschlagsfreie Rente ab 65 Jahren oder eine Rente mit Abschlägen bereits ab 63 Jahren möglich. Dabei muss jedoch beachtet werden, dass für jeden Monat, den man vorzeitig in Rente geht, Abschläge von der Rentenhöhe vorgenommen werden.
Rente vor 63: Kaum Chancen auf vorzeitige Auszahlung
Vor dem Alter von 63 Jahren ist ein Renteneintritt in der Regel nicht möglich. Ausnahmen gelten lediglich für bestimmte Personengruppen wie Schwerbehinderte, langjährig unter Tage arbeitende Bergleute oder bestimmte Berufsgruppen wie Soldaten. Die Möglichkeiten sind jedoch sehr begrenzt und an strikte Voraussetzungen geknüpft.
Auszahlung der Rentenbeiträge: Nur in seltenen Fällen
Viele fragen sich, ob sie sich die eingezahlten Rentenbeiträge vorzeitig auszahlen lassen können, etwa wenn sie aus dem Berufsleben ausscheiden oder ins Ausland ziehen. Grundsätzlich ist dies jedoch nicht möglich. Die bereits erworbenen Rentenanwartschaften dienen der eigenen Altersvorsorge und bleiben bis zum Renteneintritt erhalten.
Eine Ausnahme besteht, wenn man weniger als fünf Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat. In diesem Fall hat man die allgemeine Wartezeit nicht erfüllt und keinen Anspruch auf die Regelaltersrente. Unter bestimmten Voraussetzungen kann man sich dann die eigenen Beitragsanteile erstatten lassen – allerdings nur den eigenen Anteil, nicht den des Arbeitgebers. Der Arbeitgeberanteil verfällt und fließt in die Rentenkasse zurück. Zudem muss die Auszahlung bei der Deutschen Rentenversicherung aktiv beantragt werden, und es müssen mindestens zwei Jahre seit dem Ende der Versicherungspflicht vergangen sein.
Auswanderung und Rentenansprüche: Was gilt?
Ein häufiger Irrtum ist, dass man sich bei einer Auswanderung die Rentenbeiträge auszahlen lassen kann. Für deutsche Staatsbürger und EU-Bürger ist das jedoch nicht möglich. Obwohl man im Ausland lebt, bleibt die Möglichkeit bestehen, freiwillig in die deutsche Rentenversicherung einzuzahlen. Lediglich Nicht-EU-Bürger aus Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland können unter bestimmten Voraussetzungen ihre eigenen Beiträge erstattet bekommen – jedoch erst zwei Jahre nach dem Wegzug und ohne Verzinsung.
Früher Ruhestand durch private Vorsorge
Eine Rente mit 50 oder früher von der gesetzlichen Rentenversicherung ist also nicht realisierbar. Wer dennoch früh in den Ruhestand gehen möchte, muss selbst vorsorgen. Die einzige Möglichkeit, den Lebensunterhalt vorzeitig zu sichern, ist eine umfassende private Altersvorsorge. Je früher man damit beginnt und je höher die Sparbeträge sind, desto größer ist die Chance, dieses Ziel zu erreichen. Wer über ausreichend Vermögen verfügt und davon leben kann, ist nicht auf die gesetzliche Rente angewiesen.
Eine Option für die private Altersvorsorge sind beispielsweise kostengünstige und renditestarke ETF-Rentenversicherungen. Diese verbinden die Vorteile eines ETF-Sparplans mit denen einer privaten Rentenversicherung und können so einen wichtigen Beitrag zur finanziellen Unabhängigkeit im Alter leisten.
Lesetipp (Anzeige)
“Total ver(un)sichert: Was du mit 18 über Versicherungen wissen solltest, aber mit 30 immer noch nicht weiß” von Bastian Kunkel.
Dieser Beitrag stammt aus dem EXPERTS Circle – einem Netzwerk ausgewählter Fachleute mit fundiertem Wissen und langjähriger Erfahrung. Die Inhalte basieren auf individuellen Einschätzungen und orientieren sich am aktuellen Stand von Wissenschaft und Praxis.