Meldepflicht bei Auslandsreisen? Ministerium schafft Klarheit | ABC-Z

Entwarnung für viele Männer, die wegen längerer Auslandsaufenthalte Ärger mit der Bundeswehr fürchteten: Eine Pflicht für Männer bis 45 Jahren, längere Auslandsreisen von der Bundeswehr genehmigen zu lassen, ist vom Tisch – auf jeden Fall so lange, wie der Wehrdienst freiwillig bleibt und die Wehrpflicht ausgesetzt ist. Das Bundesverteidigungsministerium wird nach Informationen unserer Redaktion in den nächsten Tagen zur Klarstellung eine entsprechende Verwaltungsvorschrift vorlegen. Schon im Gesetz zum neuen Wehrdienst sei ausdrücklich vorgesehen, dass das Ministerium Ausnahmen von der Genehmigungspflicht zulassen könne, hieß es. Die neue Verwaltungsvorschrift werde diese Ausnahme nun regeln, aber in der Praxis sei auch bisher schon keine Genehmigung verlangt worden.
Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion
Hinter den Kulissen der Politik – meinungsstark, exklusiv, relevant.
Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion
Hinter den Kulissen der Politik – meinungsstark, exklusiv, relevant.
Werbevereinbarung
zu.
In den vergangenen Tagen hatten Berichte über eine bislang wenig beachtete Passage im Gesetz zum Neuen Wehrdienst für Aufsehen gesorgt. Danach wären männliche Personen ab der Vollendung des 17. Lebensjahres bis zum Alter von 45 Jahren dazu verpflichtet, Auslandsaufenthalte, die länger als drei Monate dauern, vorab beim zuständigen Karrierecenter der Bundeswehr genehmigen zu lassen. Diese Regelung knüpft an frühere Bestimmungen an. „Die Regelung galt bereits auch in den Zeiten des Kalten Krieges und hatte keine praktische Relevanz, insbesondere ist sie auch nicht sanktioniert“, stellt das Verteidigungsministerium klar. Eine Strafe bei Regelbruch wäre also nicht zu erwarten.

Bundeswehr: Text sorgte für Verwirrung über die Ostertage
Im Gegensatz zur alten Fassung ist die Genehmigungspflicht im neuen Wehrdienstgesetz aber nicht an den Spannungs- und Verteidigungsfall geknüpft, würde also schon vorher gelten. Über die Osterfeiertage hatte es nach ersten Stellungnahmen aus dem Ministerium auch Verwirrung darum gegeben, ob die betroffenen Männer jetzt zwar mit einer Genehmigung zu längeren Auslandsreisen rechnen dürfen, aber trotzdem erst mal einen Antrag stellen müssen. Mit der Klarstellung, dass die Genehmigungspflicht entfällt, ist diese Ungewissheit beseitigt. Was genau gilt, wenn die Wehrpflicht eines Tages wieder eingeführt werden sollte, blieb aber zunächst unklar.





















