In der Schweiz ist eine Ente geblitzt worden – Panorama | ABC-Z

Man denkt sofort: Das ist doch eine Ente. Also eine Zeitungsente, eine Falschmeldung. In Köniz bei Bern ist am 13. April eine Ente im Flug geblitzt worden, wie die Gemeinde jetzt öffentlich machte. Mit 52 Kilometern pro Stunde, obwohl eigentlich nur maximal 30 erlaubt sind. Die Gemeinde postete das Foto der Ordnungswidrigkeit auf Facebook. Der Schatten unter dem Tier sieht etwas unecht aus und auch die Geschwindigkeitsüberschreitung erscheint sehr hoch. Tatsächlich können Enten im Flug aber Geschwindigkeiten von mehr als 100 Kilometern pro Stunde erreichen, 50 Kilometer pro Stunde sind für die Tiere eher Durchschnitt. Kann das Bild also wirklich echt sein?
Susanne Bandi, die Sprecherin der Gemeinde, bestätigte auf Nachfrage am Telefon: „Das Foto ist zweifelsfrei echt.“ Der Blitzer ist der örtlichen Polizeiinspektion zufolge korrekt geeicht und eingestellt. Eine Fälschung sei nicht möglich. Für die Ente könnte das nun teuer werden, zumindest theoretisch, wenn sie ein Auto gefahren hätte, anstatt zu fliegen. In der Schweiz wird ab dem ersten Kilometer pro Stunde über der erlaubten Geschwindigkeit abkassiert.
Die Sprecherin der Gemeinde bestätigte außerdem schriftlich, sie müsste bei einer solchen deutlichen Geschwindigkeitsübertretung eigentlich Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft einreichen. Sollte es sich nicht um ein Erstvergehen handeln, was bei der Ente, die übrigens dank des grün schimmerndes Halses erkennbar ein Erpel ist, durchaus der Fall seien könnte, drohten Führerscheinentzug sowie ein Eintrag im Strafregister. So oder so würde ein Bußgeld fällig. Die genaue Höhe müsste durch die Staatsanwaltschaft festgelegt werden. Gut, dass das Tier nicht strafmündig ist. Geklärt ist die Sache damit aber noch nicht.
Das Ganze ereignet sich an dieser Stelle nämlich bereits zum zweiten Mal. Auf den Tag genau vor sieben Jahren löste bereits ein Artgenosse mit exakt derselben Geschwindigkeit von 52 Kilometern pro Stunde genau diese Radarfalle in Köniz aus. Noch ist unklar, ob die Verkehrsdelikte zwei verschiedenen Erpeln anzulasten sind oder ob es sich bei dem Tier um einen Wiederholungstäter handelt. Enten können durchaus zehn Jahre und älter werden, womöglich ist also dasselbe Tier schon zum zweiten Mal in die Falle getappt. Die Ermittlungen in dieser Richtung sind noch nicht abgeschlossen.