Türkei: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt Türkei | ABC-Z

Nach dem Putschversuch 2016 wurden in der Türkei etliche Menschen allein wegen der Nutzung einer App verurteilt. Das verletzte das Recht auf ein faires Verfahren.
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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Türkei wegen Verstößen gegen das Recht auf ein faires Verfahren verurteilt. Die Straßburger Richter gaben 239 Klägern recht, die nach dem gescheiterten Putschversuch 2016 in der Türkei allein wegen der Nutzung der verschlüsselten Messaging-App ByLock zu langen Haftstrafen verurteilt worden waren.
Nach Auffassung des Gerichts beließen es die türkischen Behörden häufig dabei, die Nutzung der App nachzuweisen. Diese Praxis verstoße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, insbesondere gegen das Recht auf ein faires Verfahren, heißt es in dem Urteil.
Die türkische Justiz wertete die App als Kommunikationsmittel der sogenannten Gülen-Bewegung, die Präsident Recep Tayyip Erdoğan für den Umsturzversuch verantwortlich macht. Mehr als 25.000 Menschen wurden seither wegen ihrer angeblichen Zugehörigkeit zu der Bewegung festgenommen. 250 Menschen kamen bei dem Umsturzversuch ums Leben.
Bereits im März hatte der EGMR in einem ähnlichen Fall entschieden, dass die bloße technische Verbindung zu einer App keine ausreichende Grundlage für eine Verurteilung darstellt. Mehrere Tausend Menschen hatten deswegen in Straßburg Klage eingereicht.