Was sich 2026 für Verbraucher ändert | ABC-Z

Das neue Jahr bringt in Europa einige Veränderungen mit sich. Für Verbraucherinnen und Verbraucher hat das auch positive Effekte – vom Reisen bis hin zum Onlinekauf. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick.
Neuerungen für Verbraucher in Europa: Bulgarien führt den Euro ein
Ab dem 1. Januar 2026 ist Bulgarien 21. Mitglied der Eurozone und ändert seine Währung vom Lew zum Euro. Für Reisende bringt das Erleichterungen: Vor Abreise muss kein Geld mehr getauscht werden, es fallen außerdem keine Gebühren mehr für Fremdwährungstransaktionen an. Auch das Risiko von Wechselkursschwankungen schwindet. Preise lassen sich um Urlaub und beim Onlinekauf leichter miteinander vergleichen.
Es gilt eine Übergangsfrist von einem Monat. Bis Ende Januar 2026 ist es möglich, sowohl in Lew als auch in Euro zu bezahlen. Ab dem 1. Februar ist der Lew kein gesetzliches Zahlungsmittel mehr. Ab dem nächsten Jahr ist es nur noch in Bulgarien, etwa in Postämtern oder in Banken, möglich, alte Lew-Banknoten zu tauschen.
Änderungen ab 2026 auf EU-Ebene: Roaming in der Ukraine und Moldau
Auch beim mobilen Telefonieren gibt es im neuen Jahr wichtige Änderungen: Ab 1. Januar 2026 fallen die Roaming-Gebühren in der Ukraine und in Moldau weg. Das rentiert sich nicht nur für Reisende, sondern auch für Bürgerinnen und Bürger dieser Länder, wenn sie in der Europäischen Union (EU) unterwegs sind. Anrufe, SMS und mobile Daten kosten dann das gleiche wie im Heimatland. Voraussetzung dabei: Der Mobilfunkvertrag muss bei einem Unternehmen mit Sitz in der EU, in der Ukraine oder in Moldau geschlossen worden sein. Anderenfalls können weiterhin Gebühren fällig werden.
Reparatur von Elektrogeräten: Neue EU-Richtlinie muss nationales Recht werden
Die EU hat das Recht auf Reparatur deutlich ausgeweitet. Grundlage ist eine EU-Richtlinie, die alle EU-Mitgliedstaaten bis zum 31. Juli 2026 in nationales Recht umsetzen müssen. Dadurch soll die Lebensdauer von Elektrogeräten verlängert, Reparaturen leichter zugänglich und Abfall vermieden werden. Hersteller bestimmter Produktgruppen müssen künftig auch nach Ablauf der zweijährigen Gewährleistung Reparaturen anbieten. Dazu zählen Smartphones, Tablets, Waschmaschinen, Geschirrspüler und Staubsauger.
Die Käuferinnen und Käufer bezahlen die Reparatur, allerdings müssen die Preise dafür fair, angemessen und transparent sein. Entscheidet sich ein Verbraucher innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist für eine Reparatur statt für einen Austausch, verlängert sich diese Frist einmalig um zwölf Monate.
Änderungen beim Online-Kauf ab 2026: Widerruf per Mausklick
In Deutschland gibt es ab 2026 einen elektronischen Widerruf-Button. Onlinehändler müssen auf ihrer Website einen leicht auffindbaren Button anbieten, durch den Verbraucherinnen und Verbraucher ihren Kauf direkt widerrufen können. Die Pflicht gibt es ab dem 19. Juni 2026. Das gilt auch für ausländische Shops, die sich an Kundinnen und Kunden in Deutschland richten: also wenn der Onlineshop in deutscher Sprache ist, der Versand nach Deutschland möglich ist oder die Domain auf „.de“ endet.
Neue EU-Gewährleistungslabel
Ab dem 27. September 2026 gilt ein einheitliches EU-Gewährleistungslabel. Händler müssen es verpflichtend verwenden. So soll mehr Transparenz bei Produktinformationen geschaffen werden. Auf einen Blick soll dadurch die zweijährige Mindestgewährleistung sichtbar werden. Außerdem weist das Label auf den Umstand hin, dass einzelne EU-Länder längere Fristen vorsehen können.
Auch ein QR-Code zu einer EU-Informationsseite sowie klare Hinweise zu Rechten bei Mängeln – etwa über die Reparatur, den Ersatz, Preisminderung oder Rückerstattung – sind Pflicht. Darüber hinaus muss es ein separates Garantielabel geben.
Strengere Regeln gegen Greenwashing
Die EU geht mit einer neuen Richtlinie gegen irreführende Umweltversprechen vor. Grundlage ist die EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825. Sie tritt am 27. September 2026 in Kraft. Vage oder pauschale Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen wie „umweltfreundlich“, „ökologisch“, „grün“ oder „klimaneutral“ sind nicht mehr zulässig, wenn es keinen konkreten überprüfbaren Nachweis dafür gibt. Unternehmen müssen solche Aussagen künftig belegen. Sogenanntes Greenwashing von Unternehmen soll so unterbunden werden.
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Ende 2026: Neue Richtlinie für Kredite
Auch beim Verbraucherkreditrecht gibt es im kommenden Jahr Verschärfungen. Ab dem 20. November 2026 soll die neue EU-Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225 für neue Kredite gelten. Aktuell wird daran gearbeitet, die EU-Richtlinie in deutsches Recht umzusetzen. Sie betrifft insbesondere Kleinkredite unter 200 Euro, kurzfristige zins- oder gebührenfreie Kredite und sogenannte „Buy now, pay later“-Angebote.
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Werbevereinbarung
zu.
Anbieter müssen Kosten und Bedingungen künftig klar und verständlich darstellen. Außerdem müssen sie die Kreditwürdigkeit dann sorgfältiger prüfen. Werbung, die solche Kredite als Lösung finanzieller Probleme darstellt, soll beschränkt werden. Verbraucherinnen und Verbrauchen sollen dadurch vor aggressiven oder undurchschaubaren Angeboten und vor Überschuldung geschützt werden.














