BoStrab Fahrsignale als Ampeln für Linienverkehr | ABC-Z

BoStrab Fahrsignale als Ampeln für Linienverkehr
In vielen Städten werden die Fahrsignale F0 bis F5 auch für Busse im Linienverkehr eingesetzt. Nach § 55 BoStrab nehmen Züge auf straßenbündigem Bahnkörper am Straßenverkehr teil. Dabei müssen die Fahrzeugführer die sie betreffenden Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung beachten.
Ich gehe davon aus, daß für Linienbusse zwar nicht die BoStrab gilt, diese aber am Straßenverkehr teilnehmen und sich auch an die StVO halten müssen.
Wie sieht es mit den Vorschriften zur Schaltung dieser Fahrsignale aus, die ausschließlich vom Linienbusverkehr verwendet werden? Müssen diese mit Grünphase, Übergangsphase (F4/F0 Halt erwarten/Halt) und Räumphase nach den Regeln der RASt geschaltet sein, oder gibt es hierfür andere Regelwerke?