Erding: Blinkende Werbeanlagen ab sofort verboten – Erding | ABC-Z

Auch Plakatwände werden ständig technisch nachgerüstet. Blinkende Bildschirme mit wechselnden Motiven und grellbunten LED-Elementen entlang von Straßen sind aber ab sofort in Erdings Innenstadt verboten. Der Stadtrat hat dazu jüngst eine eigene Satzung beschlossen. Damit will die Stadt sich gegen ein Klageverfahren wappnen.
Dass die Große Kreisstadt sich jetzt eine Werbeanlagensatzung zugelegt hat, liegt hauptsächlich daran, dass sie „wegen eines konkreten Bauantrags bereits beklagt wurde“, so Stadtjurist Andreas Erhard im Stadtrat. Es geht um eine Videotafel in der Theodor-Ortner-Straße gegenüber dem Cineplex.
Um rechtlich einwandfrei gegen „erheblich störende und/oder das Stadtbild erheblich beeinträchtigende Werbeanlagen vorzugehen“, brauchte es eine konkrete Regelung. Diese sieht vor, dass „Werbeanlagen mit Bildschirmen und bewegten LED-Elementen, die geeignet sind, Bilder und Schriftzeichen darzustellen (Videowände)“ ab sofort unzulässig sind. Eine Beleuchtung im Freien ist zudem „blendfrei auszuführen“ und muss in der Zeit von 22 bis 6 Uhr morgens ausgeschaltet sein.
Die Satzung betrifft „ortsfeste“ Werbeanlagen im gesamten Stadtgebiet von Erding, aber es gibt einige Ausnahmen: Sie gilt nicht in geschlossenen Räumen (zum Beispiel Schaufenster), sie gilt nicht für Reklame in Gewerbe-, Industrie- und Sondergebieten und sie kommt nicht zum Tragen, soweit es in rechtsverbindlichen Bebauungsplänen oder anderen städtebaulichen Satzungen abweichende Bestimmungen gibt.
Wer sich nicht an die Verordnung hält, den kann das teuer zu stehen kommen. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldstrafe von bis zu 500 000 Euro belegt werden. Der Stadtrat hat der Satzung über die „Gestaltung von Anlagen der Außenwerbung“ einstimmig zugestimmt. Sie ist seit Mai in Kraft.