Neuer Vorwurf: Auto-Attentäter von München muss nach Karlsruhe | ABC-Z

München – Am kommenden Montag ist es soweit: Farhad N. (24) hat einen Termin in Karlsruhe. Dem mutmaßlichen Auto-Attentäter, der seinen Mini Cooper am 13. Februar in eine Verdi-Demonstration lenkte, soll dort ein neuer Haftbefehl eröffnet werden, berichtet ein Insider des Falles der AZ.
Der Vorwurf gegen den 24-jährigen Farhad N. hat sich geändert: Er muss nach Karlsruhe
Der Besuch in Karlsruhe und die Haftbefehlanpassung ist notwendig geworden, weil sich der Vorwurf gegen den 24-Jährigen geändert hat. Nach dem Tod einer 37-Jährigen und ihrer kleinen Tochter, die beide bei dem Attentat zunächst schwer verletzt überlebten, wird nun gegen Farhad N. jetzt nicht mehr nur wegen versuchten Mordes, sondern wegen zweifachen Mord ermittelt (AZ berichtete).
Oberstaatsanwältin traut sich nach erster Vernehmung “von einer islamistischen Tatmotivation zu sprechen”
Seine Begründung der Tat sei so ausgefallen, erklärte damals die Oberstaatsanwältin Gabriele Tilmann, Leiterin der bayerischen Zentralstelle für Extremismus und Terrorismus (ZET), nach einer ersten Vernehmung des 24-Jährigen, dass sie sich trauen würde, “von einer islamistischen Tatmotivation zu sprechen”.
Der ursprüngliche Haftbefehl war damals noch vom Münchner Amtsgericht ausgestellt worden. Doch bereits am Tag nach dem Attentat auf der Seidlstraße zog der Generalbundesanwalt die Ermittlungen in dem Fall an sich. Deswegen wird der neue Haftbefehl auch in Karlsruhe am Bundesgerichtshof eröffnet.