Wahlprüfungsausschuss: BSW reicht Einspruch gegen Wahlergebnis beim Bundestag ein | ABC-Z

Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) hat offiziell Einspruch gegen das Ergebnis der Bundestagswahl beim Wahlprüfungsausschuss des Bundestags eingereicht. Co-Parteichefin Amira Mohamed Ali gab die entsprechenden Unterlagen am letzten möglichen Tag für den Einspruch ab.
Das BSW hatte den Wiedereinzug ins Parlament denkbar knapp verpasst: Es kam auf 4,981 Prozent der Stimmen – rund 9.500 zu wenig. Die Partei fordert deshalb eine Neuauszählung. Entsprechende Eilanträge vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Verwaltungsgericht Hessen hatten allerdings keinen Erfolg. Eine Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht ist erst möglich, wenn der Wahleinspruch vom Prüfungsausschuss des Bundestags abgelehnt wird.
Die Partei sieht mehrere Fehlerquellen bei der
Auszählung: Die Namensähnlichkeit mit dem Bündnis Deutschland habe zur
Verwechslung bei den auszählenden Wahlhelfern geführt und unter den als ungültig gewerteten Stimmen seien viele “falsch gezählte BSW-Stimmen”. Auch seien wegen der
Platzierung des BSW auf Wahlzetteln knapp
unter einer Faltung viele Stimmen der Partei übersehen worden. Einige
dieser Fehler hat die Partei nach eigenen Angaben durch kleinteilige
Recherchen belegt.
Neue Mehrheiten im Bundestag möglich
Sollte es zu einer Neuauszählung der Stimmen kommen und dem BSW so doch der Einzug in den Bundestag gelingen, könnte dies zu veränderten Mehrheiten im Bundestag führen. In diesem Falle würden 630 Mandate neu aufgeteilt, die geplante schwarz-rote Koalition hätte voraussichtlich keine
Mehrheit mehr. Genau wegen dieser Folgen sei es unwahrscheinlich, dass
die übrigen Parteien im Bundestag im vorgesehenen Prüfverfahren dem Einspruch des BSW stattgäben, sagte BSW-Generalsekretär Christian Leye.
Laut
Wahlprüfungsgesetz kann jeder Wahlberechtigte binnen zwei Monaten nach
einer bundesweiten Wahl schriftlich Einspruch einlegen. Nach Angaben
des Bundestags gingen bis Dienstagnachmittag 885 solcher Eingaben ein, über die der Wahlprüfungsausschuss berät. Anschließend wird im Bundestag abgestimmt, wogegen wiederum Beschwerde beim
Bundesverfassungsgericht eingelegt werden kann.
Das BSW
hatte bereits Mitte März mit einem Eilantrag beim
Bundesverfassungsgericht versucht, noch vor Feststellung des amtlichen
Endergebnisses eine Neuauszählung zu erwirken. Die Karlsruher Richter
lehnten dies ab und verwiesen auf den Weg über den
Wahlprüfungsausschuss.