Versicherungsklage von Samuel Koch: War sein Salto ein Arbeitsunfall? – Panorama | ABC-Z

15 Jahre ist es her, dass Samuel Koch bei „Wetten, dass …?“ dramatisch stürzte. Jetzt verhandelt das Bundessozialgericht über eine Versicherungsklage des Querschnittsgelähmten.
Der 4. Dezember 2010 war einer jener Fernseh-Samstage, für die man einst den Begriff „Lagerfeuer“ benutzte. Thomas Gottschalk moderierte „Wetten, dass …?“, ein Millionenpublikum freute sich auf lustige, kuriose und, ja, auch auf spektakuläre Wetten und riskante Stunts. Ein bisschen Nervenkitzel gehörte dazu, nur musste es eben gut ausgehen. An jenem Samstag ging es schlecht aus, sehr schlecht, eine TV-Katastrophe. Samuel Koch, ein junger Kunstturner und Schauspielstudent, stürzte schwer beim Versuch, mit Sprungstiefeln fahrende Autos im Vorwärtssalto zu überspringen. Seither ist er querschnittsgelähmt und auf fremde Hilfe angewiesen.





















