Berlin

Fake-News über Berliner Polizistin: Springer-Zeitungen entschuldigen sich für Falschbehauptungen | ABC-Z

Berlin epd/taz | Die Springer-Zeitungen Bild und B.Z. haben in prominenter Form ihre falsche Berichterstattung über eine Berliner Polizistin korrigiert. Am Donnerstag berichteten die beiden Boulevardblätter in ihren Print- und Onlineausgaben an herausgehobener Stelle unter der Überschrift „Richtigstellung Fall Judy S.“ in eigener Sache. Die B.Z. musste fast die gesamte erste Seite dafür einräumen.

Im Text dazu heißt es jeweils, die Redaktion sei sich bewusst, dass sie Judy S. mit ihrer Berichterstattung großen Schaden zugefügt habe. Dafür bitte sie um Entschuldigung. Die Chefredakteurin der Bild, Marion Horn, kündigte zudem Konsequenzen an.

Der Fall hatte in den vergangenen Wochen hohe Wellen geschlagen. Bild und B.Z. hatten im November 2024 in mehreren aufeinanderfolgenden Berichten unter anderem die Behauptung aufgestellt, die Polizistin Judy S., die sich zu der Zeit als stellvertretende Gesamtfrauenvertreterin der Polizei Berlin beworben hatte und schließlich auch gewählt wurde, sei in Wirklichkeit eine Transfrau sei.

Mehr noch: Sie habe beim Sex in ihrer Wohnung zwei Männer unter Drogen gesetzt und missbraucht, unter anderem mit einer Penispumpe. Die Springer-Zeitungen schrieben dazu nun: „Keine dieser Behauptungen war zutreffend. Sie sind widerlegt.“

Berichte über „Rekordentschädigung“ für Polizistin

Auf Anfrage der Nachrichtenagentur epd verwies ein Sprecher des Springer-Verlags in Berlin am Donnerstag auf einen LinkedIn-Post von Bild-Chefredakteurin Horn. Darin heißt es: „Über Judy S. haben wir komplett falsche Informationen verbreitet. Darum bitten wir die Beamtin am 17. April erneut – klar und öffentlich – um Entschuldigung.“ Man übernehme „Verantwortung. Persönlich und finanziell“, heißt es darin weiter.

Auf epd-Nachfrage, was das konkret bedeute, teilte der Sprecher mit: „Darüber hinaus kommentieren wir keine redaktionellen Prozesse.“ Auch zur Höhe einer möglichen Entschädigung wollte er sich nicht äußern.

Nach Informationen des Tagesspiegels zahlt die Zeitung der Betroffenen eine „Rekordentschädigung“ von 150.000 Euro. Darauf habe sich die Zeitung mit dem Anwalt von Judy S. in einem außergerichtlichen Vergleich geeinigt. Der Anwalt habe den Vergleich bestätigt, habe sich aber nicht zu Details äußern wollen, schrieb die Zeitung.

Der Deutsche Presserat hatte im März zwei Rügen für vorverurteilende Berichte auf bild.de und in der B.Z. über den angeblichen Missbrauch durch die angebliche Transfrau ausgesprochen. Die Berichte verstießen massiv gegen den Persönlichkeitsschutz und die Unschuldsvermutung, erklärte das Gremium.

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