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Sommerabend mit Rausch: Führerschein und Alkohol: Kann man gezielt bis 0,5 Promille trinken? | ABC-Z


Sommerabend mit Rausch

Führerschein und Alkohol: Kann man gezielt bis 0,5 Promille trinken?

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Schön warm heute, jetzt ein kühles Bierchen. Ein Glas dürfte doch kein Problem sein – denken viele. Doch sie unterschätzen, wie schnell Alkohol die Reaktionsfähigkeit trübt. Und wissen nicht, wann welche Grenzen im Straßenverkehr gelten.

Ein schöner Sommerabend: lustige Gespräche, Grillen, ein bisschen Bier und Wein – und dann im Auto nach Hause?

Das kann ein böses Ende nehmen. Gerade wer Alkohol gewohnt ist, unterschätzt oft seinen Promillewert, sagt der Internist Ivo Grebe. Im Interview erklärt der Mediziner, warum das höchst gefährlich werden kann und wie unterschiedlich Alkohol bei verschiedenen Menschen wirkt.

Herr Grebe, für Autofahrer in Deutschland gilt die 0,5-Promille-Grenze. Mancher denkt sich da: Ein, vielleicht zwei Bier – das geht schon. Doch kann man sich überhaupt an so einen Wert heran trinken?

Ivo Grebe: Man könnte sich einen Atemalkoholtester kaufen und im Handschuhfach bereitlegen. Die sind einigermaßen valide. Ohne eine Messung kann man das gar nicht abschätzen. Untersuchungen haben auch gezeigt: Menschen, die nicht regelmäßig Alkohol trinken, überschätzen oft die Wirkung von Alkohol und ihren Promillewert im Blut. Diejenigen, die zu einem schädlichen Gebrauch von Alkohol neigen, reagieren genau umgekehrt. Sie unterschätzen meist ihren Promillewert.

Die Konzentration des Alkohols im Blut ist also das eine, die wahrgenommene Wirkung das andere.

Ja, die ist individuell sehr unterschiedlich. Da spielt Gewöhnung eine Rolle. Manchmal liest man von Autofahrern, die mit 1,8 Promille oder ähnlichen Werten am Steuer erwischt wurden. Das sind Menschen, die eine lange Alkoholanamnese haben, die also schon so daran gewöhnt sind, dass sie auch dann noch irgendwie funktionieren können. Das ist natürlich höchst gefährlich, weil die Wahrnehmungs- und Reaktionsfähigkeit bei ihnen sehr getrübt ist, sie das selbst aber nicht so einschätzen.

Wer nicht regelmäßig trinkt, würde mit einem Wert von 1,8 Promille wahrscheinlich irgendwo in der Ecke liegen und überhaupt nicht mehr in der Lage sein, in ein Auto einzusteigen.

Also wenn überhaupt, dann ein Glas – und mehr nicht?

Wenn man – unabhängig vom Geschlecht – 0,3 Liter Bier oder 0,2 Liter Wein trinkt und dann für den Abend Schluss macht, ist man im Allgemeinen auf der sicheren Seite. Alles, was darüber liegt, bewegt sich in einer Grauzone. Denn es hängt von vielen Faktoren ab, wie Alkohol im Körper verarbeitet und abgebaut wird, unter anderem vom Geschlecht, der genetischen Disposition, von der Zubereitung des Alkohols und auch davon, was man dazu isst.

Und dazu kommt eben, dass die Wirkung sehr unterschiedlich ist. Manche sagen: “Ich trinke einen Schluck und dann bin ich schon irgendwie nicht mehr bei mir.” Dann sollte man natürlich nur fahren, wenn man gar nichts getrunken hat – was auch generell ratsam ist.

Abgesehen davon, und das muss man abschließend einmal klar sagen, ist Alkohol ein Zellgift und immer schädlich für den Körper.

Diese Grenzen gelten im Straßenverkehr

Alkohol am Steuer ist nicht nur gefährlich, sondern kann auch ohne Zwischenfälle teuer werden: Wer mit 0,5 Promille oder mehr erwischt wird, bekommt einen Monat Fahrverbot sowie zwei Punkte in Flensburg. Dazu gesellen sich 500 Euro Bußgeld.

Mit 1,1 Promille oder mehr gilt man als absolut fahruntüchtig. Und mit mindestens 1,6 Promille muss man zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU), so der ADAC auf seiner Internetseite. Bei einer derart hohen Promillezahl wird vermutet, dass eine Alkoholgewöhnung oder ein Alkoholproblem vorliegt. Selbst ohne alkoholtypisches Fehlverhalten im Straßenverkehr liege hier nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat vor.

Auch wer ohne Ausfallerscheinungen, wie etwa Lallen, Torkeln oder Schlangenlinienfahren, Werte von 1,1 bis 1,59 Promille aufweist, muss zur MPU. Denn fehlten diese bei solchen Werten, könne das ein Anzeichen für Alkoholmissbrauch sein oder eine sonstige Tatsache darstellen, die die Annahme von Alkoholmissbrauch begründen könne.

Eine Straftat ist schon bei niedrigeren Werten möglich

Eine Straftat kann auch begehen, wer mit 0,3 bis 1,09 Promille mit Ausfallerscheinungen erwischt wird oder alkoholbedingt einen Unfall verursacht.

Für E-Scooter-Fahrer gelten übrigens dieselben Grenzwerte wie für Autofahrer. Für Führerscheinneulinge in der Probezeit und alle Autofahrer unter 21 Jahren gilt analog zum Autofahren auf dem E-Scooter die Null-Promille-Grenze.

Zur Person: Dr. Ivo Grebe ist Facharzt für Innere Medizin in Aachen und Vorstandsmitglied im Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten.

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