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Deutsche Bank will Revision beim BGH | ABC-Z

Das OLG Köln hatte am 23. Oktober geurteilt, dass die Deutsche Bank 13 Klägern mehrere Millionen Euro nachzahlen muss: Anstatt der von der Deutschen Bank im Jahr 2010 gebotenen 25 Euro je Postbank-Aktie hält das Gericht 57,25 Euro für angemessen; das ist der Preis, den die Postbank-Aktie im Jahr 2008 zu dem Zeitpunkt kostete, als die Deutsche Bank begann, die Postbank aufzukaufen, aber unter der Anteilsschwelle von 29,9 Prozent blieb. Doch das OLG Köln urteilte, die „wesentlichen Chancen und Risiken seien der Deutschen Bank aufgrund des Kaufvertrags vom 12. September 2008 zuzuordnen“ gewesen. Auch habe sie durch weitere Postbank-Aktien im Handelsbestand „die Kontrollschwelle von 30 Prozent“ erreicht, von der an man ein Übernahmeangebot unterbreiten müsse. Dazu kam es aber eben erst im Jahr 2010 zum deutlich niedrigeren Kurs.

Die Deutsche Bank sah sich lange im Recht, sah sich dann aber im April 2024 nach einer mündlichen Verhandlung in Köln zu einer Rückstellung in Höhe von 1,3 Milliarden Euro gezwungen. Vor dem Urteil vom 23. Oktober schloss sie Vergleiche mit anderen Klägern, darunter der Verlag Effecten-Spiegel und der Hedgefonds Elliott. Trotz eines Nachschlags von fast neun Millionen Euro, die allein der Effecten-Spiegel erhielt, konnte die Deutsche Bank 440 Millionen von den zuvor zurückgestellten 1,3 Milliarden Euro wieder auflösen. Nun versucht die Deutsche Bank mit der Nichtzulassungsbeschwerde eine Revision vor dem BGH zu erreichen und den Schaden noch weiter zu begrenzen. „Über die Nichtzulassungsbeschwerde entscheidet der Bundesgerichtshof aufgrund nicht-öffentlicher Beratung durch Beschluss“, heißt es auf der Website des Gerichts.

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