Haushalt 2026: Haushaltsausschuss streicht Mittel für Missbrauchsopfer | ABC-Z

Im beschlossenen Bundeshaushalt für das kommende Jahr sind
keine Gelder mehr für Missbrauchsopfer eingeplant. Der bestehende Fonds
Sexueller Missbrauch wird nicht weitergeführt. Das ist das Ergebnis der
Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses. Wegen bereits fehlender Mittel
wurden zuletzt nur noch Anträge bearbeitet, die bis Mitte März eingereicht
wurden.
Für Betroffene von Missbrauch sei dies ein Desaster, sagte die
unabhängige Missbrauchsbeauftragte Kerstin Claus der Nachrichtenagentur epd. Die
Bundesregierung habe sich im Koalitionsvertrag zum Erhalt des Missbrauchsfonds
verpflichtet, mahnte sie. Im kommenden Jahr fehlten nun niedrigschwellige
Hilfen für Betroffene.
Über den im Jahr 2013 gegründeten Missbrauchsfonds können
Betroffene von sexueller Gewalt Hilfen bekommen, die über das reguläre
Sozialsystem kaum oder nur auf kompliziertem Wege möglich sind. Dabei geht es
vor allem um Opfer von Missbrauch im familiären Kontext. Beantragt werden konnten Sachleistungen von bis zu 10.000
Euro und bei einem höheren Bedarf wegen einer Behinderung bis zu 15.000 Euro.
Bis Ende 2023 wurden den Angaben zufolge rund 164 Millionen Euro ausgezahlt.
“Vertrauensbruch der Politik”
Auch Betroffenenvertreter Matthias Katsch sprach von einem
fatalen Signal. “Das stellt einen Vertrauensbruch der Politik gegenüber
den Betroffenen sexueller Gewalt in der Kindheit dar, die sich auf die Zusage
aus dem Koalitionsvertrag verlassen haben, den Fonds weiterzuführen”,
sagte er der Nachrichtenagentur KNA.
Der Bundesrechnungshof hatte im vergangenen Jahr die
Ausgestaltung des vor zwölf Jahren eingerichteten Fonds kritisiert und darauf
gedrängt, ihn auf bestimmte Vorgaben, wie eine zeitliche Befristung der Hilfen, anzupassen. Infolgedessen hatte die Bundesbeauftragte Claus mit
Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) über eine mögliche Neuaufstellung
beraten. Ein Gutachten hatte ein eigenständiges Gesetz für den Fonds sowie eine
Übergangslösung empfohlen.
Ein Vorschlag liegt dazu nicht vor. Claus sagte, das Fehlen
einer solchen gesetzlichen Verankerung könne und dürfe nicht als Begründung
genutzt werden, die finanziellen Mittel nicht im Haushalt 2026 einzuplanen.





















