Starnberg: Kleine Wohnungen ohne Stellplätze – Starnberg | ABC-Z

Bezahlbarer Wohnraum steht ganz oben auf der Wunschliste vieler Kommunen, Nachverdichtung lautet meist das Zauberwort. Doch wo viele Menschen leben, gibt es auch viele Autos – und die müssen irgendwo abgestellt werden. Im ohnehin teuren Starnberg schwelt zu diesem Thema ein Grundsatzstreit, denn seit 2023 gilt: Wohnungen bis zu 40 Quadratmeter erfordern keinen Stellplatz mehr. Die Folge: Findige Bauträger setzen zunehmend auf Kleinstwohnungen, ersparen sich so den Bau teurer Tiefgaragen – und verlagern damit den ruhenden Verkehr in den öffentlichen Straßenraum.
„Es ist genauso gekommen wie befürchtet“, befand Bürgermeister Patrick Janik (CSU, UWG, SPD, BLS) unlängst anlässlich eines Antrags, der den Bau von 16 Wohneinheiten in einem Wohngebiet unweit des Starnberger Bahnhofs Nord vorsah. Die geplanten Wohnungen sind allesamt kleiner als 40 Quadratmeter. Das Vorhaben in der Lüderitzstraße, eine kleine Stichstraße ohne Gehweg mit Einzel- und Doppelhäusern, löste im Bauausschuss erneut eine Debatte zur umstrittenen Stellplatzverordnung aus.
Befürworter der bisherigen Regelung meinen, dass sich ohnehin nur ein Bruchteil der potenziellen Bewohner mit geringem Einkommen – Rentner, Auszubildende oder Studierende – ein Auto leisten könne. Die Gegner hingegen warnen vor einem Verkehrskollaps und befürchten „Münchner Verhältnisse“ mit erheblichen Fehlentwicklungen.
Im Landkreis Starnberg sind mehr als 88 000 Autos zugelassen, die Zahl steigt kontinuierlich. Das spürt man auch in der Kreisstadt: In manchen Wohngebieten ist zu bestimmten Zeiten kaum noch ein freies Plätzchen zu finden. Die zuweilen ohnehin angespannte Situation könnte sich durch die bislang geltende Stellplatzsatzung mit der 40-Quadratmeter-Regelung noch weiter verschärfen, befürchten Kritiker. Denn ist kein Nachweis von Stellplätzen erforderlich, stehen die Fahrzeuge der Bewohner auf der Straße. Für die Befürworter der Regelung, darunter die Grünen, steht dagegen der Wohnraum im Vordergrund.
Im Gremium folgte nun ein weiterer Schlagabtausch mit altbekannten Argumenten. Zwar ist man sich in Starnberg weitgehend einig darin, dass eine städtebaulich verträgliche Nachverdichtung dringend benötigten, kostengünstigen Wohnraum bescheren würde – doch nicht um jeden Preis. Als Kompromiss schlug die Verwaltung daher eine erneute Änderung der Stellplatzverordnung vor: Lediglich für ein Drittel der Wohnungen unter 40 Quadratmetern in einem Gebäude sollte demnach kein Stellplatz nachgewiesen werden. Am Ende der Debatte einigte man sich auf die Hälfte – ein Kompromiss.
Weil das beantragte Gebäude mit seinen 16 Appartements jedoch ohnehin nicht so recht in die schmale Einbahnstraße mit ihren Einzel- und Doppelhäusern zu passen scheint, beschloss das Gremium zunächst die Aufstellung eines einfachen Bebauungsplans, der die Begrenzung der zulässigen Grundfläche, Größe und Anzahl der Wohnungen regelt. Das Thema der umstrittenen Stellplatzsatzung und dem fehlenden Parkraum aber wird der Stadt erhalten bleiben. Spätestens dann, wenn der nächste Bauträger auf die Idee kommt, ein Haus mit 40-Quadratmeter-Wohnungen zu bauen, wird man erneut über Parkplätze für Autos reden müssen.





















