Sebnitz in Dresden: Dachdecker-Anzeige bleibt ohne Strafe | ABC-Z

Sebnitz. Ein Dachdecker aus Sachsen hatte im April eine fragwürdige Stellenanzeige veröffentlicht. Laut Staatsanwaltschaft „geschmacklos“.
Der kleine sächsische Ort Sebnitz war dank eines ortsansässigen Dachdeckers zu zweifelhafter Berühmtheit gekommen. Ronney W. hatte ein Stellengesuch im Amtsblatt veröffentlicht, das viele sprachlos zurückließ. Menschen protestierten, es gab eine Entlassung. Doch Ronney W. muss nichts weiter befürchten, wie die Staatsanwaltschaft Dresden nun entschied.
Ronney W. veröffentlichte Anzeige im Amtsblatt
Sie kommt zu dem Ergebnis, die Wortwahl des 60-Jährigen sei zwar „geschmacklos“ und „anstößig“, mehr aber auch nicht. Was war geschehen? Ronney W. suchte mit seiner Anzeige nach einem Auszubildenden und hatte dabei ein paar Einschränkungen genannt, die viele sofort als rassistisch und fremdenfeindlich eingestuft hatten. Er wollte nämlich keine „Hakennasen, Bimbos oder Zeppelträger“ in seinem Unternehmen, wie er wortwörtlich schrieb.
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Der Aufschrei war groß. Menschen veranstalteten eine Demonstration. Der Bürgermeister von Sebnitz, Ronald Kretschmar, war entsetzt und erstattete Anzeige. Die Stadtverwaltung erklärte, das Amtsblatt vor dem Druck nicht unter die Lupe zu nehmen. Demnach habe man die Anzeige auch vorab nicht gekannt. Ein Mitarbeiter der zuständigen Druckerei jedoch vermutlich schon. Er wurde entlassen.
Linke im sächsischen Landtag findet Entscheidung „mehr als befremdlich“
Strafrechtlich relevant sei die Anzeige des Dachdeckers jedoch nicht. Die Ermittlungen gegen W. seien eingestellt worden, wie die „Welt“ berichtet. Wenig Verständnis für diese Entscheidung zeigen die Linken im Sächsischen Landtag. Sie sei „mehr als befremdlich“, ebenso die Begründung.
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„Was die Staatsanwaltschaft Dresden im Ergebnis ihrer angeblich umfassenden rechtlichen Prüfung ‚teilweise als geschmacklos‘ abtut und ansonsten für unproblematisch erachtet, sind meiner Auffassung nach eindeutige Angriffe auf die Menschenwürde, die herabwürdigen und zum Hass aufstacheln“, erklärte der Abgeordnete Rico Gebhardt. Die Dresdner Generalstaatsanwaltschaft sollte die Entscheidung gründlich überprüfen.