Verkehr

Fahrzeugmaße für eKF nach § 1 eKFV und/oder § 32 StVZO? | ABC-Z


eKF sind Kraftfahrzeuge. Da die eKFV keine abweichenden Regelungen definiert gehe ich davon aus, dass die Vorschriften der StVZO über die Bestimmung der Breite auch für eKF gelten und damit auch für die genannte Grenze von 700 mm gem. eKFV.

Damit sind die Spiegel bei der Bestimmung der Breite nicht zu berücksichtigen.

Blinker übrigens auch nicht

Wenn der Laie nur einen Teil der relevanten Vorschriften liest kann der Fachmann ja nichts dafür scared.gif

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