Wasserschutzpolizei warnt vor nächtlichem Stand-Up-Paddling ohne Licht | ABC-Z

Berlin und Brandenburg
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Wasserschutzpolizei warnt vor nächtlichem Stand-Up-Paddling ohne Licht
Das Wetter ist wieder warm, die Menschen in Berlin und Brandenburg zieht es aufs Wasser – zum Beispiel fürs Stand-Up-Paddling. Die Wasserschutzpolizei warnt allerdings: Bei Dunkelheit drohen ohne Beleuchtung Strafen.
Die Wasserschutzpolizei in Brandenburg hat darauf hingewiesen, dass Stand-Up-Paddlern Strafen drohen können, wenn sie sich nicht an bestimmte Regeln halten. Der Grund: Stand-Up-Paddle-Boards (SUPs) gelten nach der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung als Kleinfahrzeuge.
Darum müsste zum Beispiel während der Nachtzeit oder bei schlechter Sicht eine Beleuchtung angeschaltet sein. “In der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung schreibt man für die SUPs vor, dass bei Nacht ein von allen Seiten sichtbares weißes gewöhnliches Licht mitzuführen und anzuschalten ist”, sagte der Leiter der Wasserschutzpolizei der Polizeidirektion West, Heiko Schmidt, dem rbb. Wer kein Licht hat, muss bis zu 100 Euro Bußgeld zahlen.
Polizei rät dringend von SUP bei Nacht ab
Wichtig sei zudem, dass die Nachtzeit schon mit dem astronomischen Sonnenuntergang beginne, und nicht erst, wenn die Sonne tatsächlich komplett untergegangen ist. Aktuell starte die Lichtpflicht deshalb bereits gegen 21 Uhr.
Generell rät Wasserpolizei-Chef Schmidt aber “dringend” davon ab, nachts mit SUPs zu fahren: “Weil es sehr gefährlich ist – man wird schlecht im Dunkeln gesehen und man sieht auch selbst sehr schlecht.” Zudem seien eventuell notwendige Rettungsmaßnahmen deutlich schwieriger, wenn man im Dunkeln ins Wasser fällt.
Vorfahrtsregeln und Promillegrenze
Wer mit dem SUP-Board unterwegs ist, benötigt zwar keinen Führerschein, muss auf dem Wasser aber neben der Lichterführung auch weitere Regeln beachten. So müssen SUP-Paddler beispielsweise der Berufsschifffahrt sowie Segelbooten ausweichen, Motorbooten der Freizeitschifffahrt hingegen nicht.
Und auch auf dem SUP-Board gilt eine Promillegrenze: Ab 0,5 Promille darf nicht mehr gefahren werden.
Sendung: Antenne Brandenburg, 08.08.2025, 7:30 Uhr