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Überschwemmungen auf Bali: Was Urlauber wissen müssen | ABC-Z

„Wenn natürlich der Notstand dazu führt, dass Transportmittel nicht mehr zur Verfügung stehen, dass die Verpflegungslage eingeschränkt ist, dass Reisende sich im Hotel aufhalten müssen und nicht mehr zum Beispiel die Strände besuchen können oder dürfen, wäre dies im Ergebnis ein außerordentlicher Umstand“, so der Rechtsanwalt. Weil dann der konkrete Urlaubsaufenthalt am gebuchten Urlaubsort eben nicht mehr, wie vertraglich vereinbart, für Urlaubszwecke und Erholungszwecke zur Verfügung stehe.