Mord aus Habgier in Freising: Prozessauftakt wegen vermeintlicher TBC-Ansteckungsgefahr verschoben – Freising | ABC-Z

Der Fall hatte in Freising für großes Aufsehen gesorgt: Am 11. März 2024 war an der Kammergasse auf Höhe des AOK-Gebäudes von einem Passanten ein lebloser männlicher Körper mit einer Stichverletzung entdeckt und gegen 5.45 Uhr der Polizei gemeldet worden. Noch am selben Tag nahmen die Beamten in der Wohnung des 73-jährigen Opfers eine Frau fest. Die heute 44-Jährige muss sich nun vor der als Schwurgericht tagenden ersten Strafkammer des Landgerichts Landshut wegen Mordes verantworten. Sie soll den 73-Jährigen aus Habgier erstochen haben.
Dem Prozessauftakt am Dienstag blieb die Angeklagte jedoch wegen des Verdachts auf eine ansteckende Krankheit fern. Die Verhandlung wurde unterbrochen und soll nun am regulären zweiten Verhandlungstag, 22. Mai, mit dem Verlesen der Anklageschrift beginnen – so die Ärzte ihr Okay dafür geben.
Drei Berufs- und zwei Laienrichter, dazu jeweils zwei Vertreter der Staatsanwaltschaft, der Nebenklage und der Verteidigung: Die Plätze in Reihen der Prozessbeteiligten waren am Dienstag eigentlich gut gefüllt. Was leer blieb, war jedoch die Anklagebank. Am Montagabend habe er aus der Justizvollzugsanstalt (JVA) in Aichach erfahren, dass bei der Angeklagten der Verdacht auf eine ansteckende Krankheit bestehe, berichtet der Vorsitzende Richter Ralph Reiter zum Auftakt der Hauptverhandlung. Daher hätten die Ärzte eine radiologische Untersuchung in die Wege geleitet.
Deren Ergebnis lag jedoch erst am Dienstagvormittag vor. Der Verdacht auf Tuberkulose (TBC) habe sich nicht erhärtet, die Angeklagte sei transport- und verhandlungsfähig, berichtete der Vorsitzende während der Verhandlung. Daher stand die Überlegung im Raum, die 44-Jährige doch noch nach Landshut bringen zu lassen und am Nachmittag die Anklageschrift zu verlesen und erste Zeugen zu vernehmen.
:Tötungsdelikt auf offener Straße: Anklage gegen 44-Jährige erhoben
Die Frau soll einen 73-jährigen Mann vor knapp einem Jahr nahe der Innenstadt getötet haben. Seit 11. März 2024 sitzt sie in Untersuchungshaft – und schweigt.
Dagegen äußerte allerdings die Verteidigung ihre Bedenken. Ihrerseits bestanden Zweifel, ob eine TBC-Erkrankung innerhalb so kurzer Zeit auf Basis einer Röntgenaufnahme tatsächlich ausgeschlossen werden könne.
Nachdem die medizinische Lage ausgiebig unter Juristen erläutert worden war, beschloss der Vorsitzende, in einer Verhandlungspause telefonische Rücksprache mit zwei Ärzten zu halten. Wie er anschließend im Sitzungssaal mitteilte, sollen der Labor- und der radiologische Befund sicherheitshalber noch einmal von einem Rechtsmediziner überprüft werden. Wenn dieser grünes Licht gibt, soll der Prozess am 22. Mai, an dem eigentlich der zweite Verhandlungstag vorgesehen war, nun richtig beginnen.