Briefwahl beantragen zur Bundestagswahl 2025: Alles Wissenswerte im Überblick – Politik | ABC-Z

Für die vorgezogene Bundestagswahl am 23. Februar nutzen viele Wahlberechtigte auch die Briefwahl für ihre Stimmabgabe. Doch wie funktioniert die Briefwahl eigentlich? Wie erhalte ich die Unterlagen? Und welche Fristen müssen beachtet werden? Ein Überblick über die wichtigsten Fragen.
Wie beantrage ich die Briefwahlunterlagen?
Um per Briefwahl an der Bundestagswahl teilzunehmen, benötigen Wahlberechtigte einen Wahlschein. Dieser kann persönlich im Amt abgeholt oder schriftlich bei der Gemeinde des Wohnsitzes beantragt werden, eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich. Bei vielen Gemeinden kann der Wahlschein auch direkt über die Webseite beantragt werden, allerdings kann sich dies von Kommune zu Kommune unterscheiden.
Die schriftliche Beantragung des Wahlscheins erfolgt am besten über die Rückseite der Wahlbenachrichtigung, die ab dem 13. Januar zugestellt wird. Doch auch vor dem Erhalt der Wahlbenachrichtigung ist es möglich, einen Wahlschein schriftlich per Post, Fax oder E-Mail bei der Kommune zu beantragen. Dafür benötigt die Gemeinde den vollen Namen, das Geburtsdatum, die Wohnanschrift sowie eine Unterschrift. Einige Gemeinden stellen dafür auch ein Antragsformular zum Download zur Verfügung.
Ab wann kann ich die Wahlunterlagen beantragen?
Auf der Webseite der Bundeswahlleiterin wird empfohlen, den Wahlschein so früh wie möglich zu beantragen, was auch vor Erhalt der Wahlbenachrichtigung möglich ist (siehe oben). Das heißt, alle Wahlberechtigten können ab sofort die Unterlagen für die Briefwahl bei ihrer Gemeinde anfordern. Der späteste Zeitpunkt für die Beantragung ist am Freitag vor der Wahl bis 15 Uhr.
Wann erhalte ich die Briefwahlunterlagen?
Da die vorgezogene Bundestagswahl bereits am 23. Februar stattfindet, sollten an der Briefwahl interessierte Wählerinnen und Wähler berücksichtigen, dass nur wenig Zeit bis zur fristgerechten Einreichung der Unterlagen bleibt. Dazu sagte der Berliner Landeswahlleiter Stephan Bröchler im ZDF, am besten nach Erhalt der Wahlunterlagen sofort zu wählen und die Unterlagen umgehend wieder in die Post zu geben.
Laut Bundeswahlleiterin können die Briefwahlunterlagen erst nach endgültiger Zulassung der Wahlvorschläge ausgegeben und versandt werden. Die Zulassung der Wahlvorschläge soll zum 30. Januar abgeschlossen sein, im Anschluss können die Stimmzettel gedruckt werden. Etwa zwischen dem 6. und dem 10. Februar sollen die Antragsteller dann die Briefwahlunterlagen erhalten, darüber hinaus können die Unterlagen auch persönlich bei der Gemeinde abgeholt werden. Vom Erhalt der Briefwahlunterlagen bis zum Wahltag am 23. Februar bleiben somit weniger als drei Wochen Zeit.
:Eile bei der Briefwahl
Mehrere Landeswahlleiter warnen: Diesmal ist besonders wenig Zeit für die Stimmabgabe per Post. Worauf Wählerinnen und Wähler jetzt achten müssen.
Wie läuft die Briefwahl ab?
Die Briefwahlunterlagen umfassen:
- Einen Wahlschein
- Einen Stimmzettel
- Einen weißen Stimmzettelumschlag
- Einen roten Wahlbriefumschlag
- Ein Merkblatt
Das Wählen per Briefwahl erfolgt genauso wie im Wahllokal. Die Wahlberechtigten haben auf dem Stimmzettel jeweils ein Kreuz für die Erst- sowie die Zweitstimme. Nach dem Wählen wird der Stimmzettel in den Stimmzettelumschlag gelegt und zugeklebt.
Zudem muss bei der Briefwahl die auf dem Wahlschein befindliche „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ mit Datum und Unterschrift ausgefüllt werden. Wahlschein und Stimmzettelumschlag kommen im Anschluss in den roten Wahlbriefumschlag, den die Wahlberechtigten innerhalb Deutschlands unfrankiert in die Post geben können. Außerhalb Deutschlands muss der Wahlbrief ausreichend frankiert werden.
Bis wann muss ich die Briefwahl abgeschlossen haben?
Spätestens am Wahlsonntag um 18 Uhr muss der Wahlbrief der zuständigen Behörde vorliegen. Später eingegangene Wahlunterlagen werden nicht berücksichtigt. Um sicherzugehen, dass die Unterlagen die Behörde rechtzeitig erreichen, sollte der Wahlbrief spätestens drei Werktage vor der Wahl abgesendet werden, was bei der diesjährigen Bundestagswahl Donnerstag, der 20. Februar ist. Zudem können die Wahlunterlagen auch in den Briefkasten des jeweiligen Amtes eingeworfen werden. Wichtig ist dabei, dass die Abgabe des Wahlbriefumschlags nur bei der auf dem Umschlag angegebenen Behörde möglich ist.
Vor dem Wahlsonntag ist es auch möglich, mit den Briefwahlunterlagen direkt in der Behörde zu wählen („Briefwahl vor Ort“). Dafür benötigen die Wahlberechtigten ihren Personalausweis oder einen anderen amtlichen mit Lichtbild versehenen Ausweis, beispielsweise einen Reisepass oder einen Führerschein. Wer seine Briefwahlunterlagen persönlich bei der Behörde abholt, hat somit die Möglichkeit, gleich dort zu wählen und seine Wahlunterlagen direkt wieder abzugeben.