Geopolitik

Migrationspolitik: Dobrindt will an Zurückweisung von Asylbewerbern festhalten | ABC-Z

Asylbewerber sollen trotz
eines anderslautenden Gerichtsurteils auch künftig von der
Bundespolizei an den Grenzen abgewiesen werden – das Urteil
des Verwaltungsgerichts Berlin gegen die Praxis
beziehe sich auf
einen Einzelfall, sagte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt
(CSU). Zudem wolle man eine
Entscheidung im Hauptverfahren. “Wir halten im Übrigen an den
Zurückweisungen fest.” Das Gericht habe ausführlichere
Begründungen für die Zurückweisungen verlangt – diese werde man
liefern. “Wir halten an unserer Rechtsauffassung auch fest”, sagte der Minister.

Dobrindt verwies darauf, dass die drei
betroffenen Somalier dreimal während verschiedener Tage versucht
hätten, die Grenze zu überschreiten. Erst beim dritten Versuch
hätten sie sich auf das Asylrecht berufen. Im konkreten Fall ging es um drei Somalier, die
nach der neuen Regelung am 9. Mai von Frankfurt (Oder) aus nach Polen
zurückgeschickt wurden.

“Man sieht an genau so einem Beispiel auch, wie
schwierig die Situation inzwischen ist, wie komplex sie ist und wie,
ich würde mal sagen, auch dysfunktional die Situation des ganzen
Asylsystems inzwischen geworden ist”, sagte Dobrindt.

CDU-Politiker: Urteil “ohne allgemeine Wirkung”

Auch andere Unionspolitiker verteidigten die vom
Berliner Verwaltungsgericht gerügten Zurückweisungen von Asylsuchenden. “Die Zurückweisungen müssen fortgesetzt werden”, sagte der
innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Alexander Throm (CDU). “Wir werden die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Berlin natürlich
genau prüfen, klar ist aber auch, dass es Einzelfallentscheidungen ohne
allgemeine Wirkung sind”, sagte Throm.

Die Zurückweisung von Asylsuchenden bei
Grenzkontrollen auf deutschem Gebiet ist laut einer Eilentscheidung des
Berliner Verwaltungsgerichts rechtswidrig. Ohne Durchführung des
sogenannten Dublin-Verfahrens dürfen sie nicht abgewiesen werden,
entschied das Gericht.

SPD verweist auf Europarecht und Koalitionsvertrag

Der SPD-Innenexperte Sebastian Fiedler sagte, man werde mit Dobrindt sprechen, wie die
Vereinbarungen des Koalitionsvertrages umgesetzt werden könnten:
“Die Erlasslage des Ministeriums und die Verfügungen des
Präsidenten der Bundespolizei müssen zweifelsfrei mit
Europarecht, deutschem Recht und unserem Anspruch,
Schutzsuchenden zu helfen, vereinbar sein.” Im Koalitionsvertrag heißt es, dass Zurückweisungen auch von
Asylbewerbern “in Abstimmung mit unseren europäischen Nachbarn”
vorgenommen würden.

Zwischen dem 8. Mai und dem 1. Juni wurden nach
Dobrindts Angaben 2.850 Menschen an den deutschen Grenzen
zurückgewiesen. In 179 Fällen sei ein Asylgesuch gestellt worden; in 138
dieser Fälle habe es eine Zurückweisung gegeben, 41 Fälle hingegen hätten zu den “vulnerablen Gruppen” (etwa Schwangere oder Kinder) gehört.

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