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Gegen Enamullah O. nicht ermittelt? Polizist legt Berufung gegen Urteil ein – Bayern | ABC-Z

Die juristische Aufarbeitung der Umstände rund um den Messerangriff von Aschaffenburg könnte noch länger andauern. Wie eine Sprecherin des Amtsgerichts Aschaffenburg am Mittwoch mitteilte, haben sowohl die Staatsanwaltschaft Coburg als auch der Verteidiger des Polizisten, der in einem vorangegangenen Fall nicht gegen Enamullah O. ermittelt haben soll, gegen das Urteil Berufung eingelegt, das in der Vorwoche wegen Strafvereitelung im Amt gegen den Beamten ergangen war. Sobald ihm die jeweiligen Begründungen vorliegen, muss das Landgericht Aschaffenburg über die Berufung befinden – und den Fall womöglich neu verhandeln.

Ein Amtsrichter hatte den 29-jährigen Polizeiobermeister vergangene Woche in Alzenau wegen Strafvereitelung im Amt in einem minder schweren Fall zu einer Gefängnisstrafe von sechs Monaten auf Bewährung sowie einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro verurteilt. Aus seiner Sicht ermittelte der Beamte vorsätzlich und aus Faulheit nicht, obwohl sich ihm nach einem Einsatz in einer Flüchtlingsunterkunft der Eindruck aufgedrängt haben müsste, dass der Afghane seine damalige Partnerin im August 2024 verletzt hatte.

Oberstaatsanwalt Christoph Gillot hatte dem Polizisten „Gleichgültigkeit“ vorgeworfen und für ihn ein Jahr und sechs Monate Haft gefordert, Verteidiger Frank Kumpolt hingegen auf Freispruch plädiert. Aus seiner Sicht handelte sein Mandant zwar grob fahrlässig, nicht aber vorsätzlich. Überdies war für ihn fraglich, ob es an dem Augustabend in der Einrichtung in Alzenau wirklich zu einem Angriff des Afghanen auf die Frau aus der Ukraine gekommen war, bei dem der Mann die Frau verletzte.

Diese Frage ist deshalb von Bedeutung, weil es ohne eine solche Vortat gar nicht zu einer Strafvereitelung kommen kann und sich der strafrechtliche Vorwurf der Staatsanwaltschaft erübrigen würde.

Aus Sicht des Alzenauer Richters war die Vortat aber gegeben, der Geflüchtete würgte die Frau demnach und verletzte sie mit einem Fleischerbeil. Rechtskräftig festgestellt wurde dies an dem Amtsgericht nicht, weil der Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung gegen den Afghanen in diesem Verfahren nicht verhandelt wurde.

Stattdessen urteilte das Landgericht Aschaffenburg tags darauf in dem Sicherungsverfahren gegen den Messerangreifer von Aschaffenburg, dass es sich bei der Tat sehr wohl um eine gefährliche Körperverletzung handelte – die Vortat mithin vorliegt. Falls jemand daran Zweifel gehabt habe, seien diese nun ausgeräumt, sagte der dortige Vorsitzende Richter Karsten Krebs. Das Urteil aus Aschaffenburg ist bereits rechtskräftig.

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