Gesundheit

Schaden in Millionenhöhe: Apotheker in Bayern sollen illegal mit Paxlovid gehandelt haben |ABC-Z

Apotheker aus Nürnberg, Regensburg und Forchheim stehen unter Verdacht, illegal mit dem Medikament Paxlovid gehandelt zu haben, das gegen Covid-19 eingesetzt wird. Das hat die Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG) am Donnerstag mitgeteilt. Die Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg, bei der die ZKG angesiedelt ist, hat in vier Verfahren Anklage zum Landgericht Nürnberg-Fürth wegen des unerlaubten Handels mit dem verschreibungspflichtigen Medikament Paxlovid gegen insgesamt acht Personen erhoben. Dazu gehören Apotheker sowie Mitarbeiter in Apotheken und ein Zwischenhändler. Zwei Beschuldigte sitzen in Untersuchungshaft. Es soll ein Schaden von insgesamt rund drei Millionen Euro entstanden sein.

Die ZKG ist bayernweit zuständig, wenn es um Korruptions- und Vermögensstraftaten von Angehörigen der Heilberufe geht. ZKG-Ermittler werfen den Beschuldigten nun vor, in den Jahren 2022 und 2023 das vom Bund zentral beschaffte Medikament bestellt zu haben, um es anschließend „außerhalb des vorgegebenen Verteilungsmechanismus“ an Zwischenhändler auf dem Schwarzmarkt zu verkaufen.

„Eine Abrechnung über die gesetzliche Krankenversicherung erfolgte nicht.“

Paxlovid wurde im Januar 2022 neu zugelassen. Der Bund hat das Medikament laut ZKG „zentral und in großen Mengen beschafft“, um die Covid-16-Pandemie zu bekämpfen. Patienten sollten es über die Apotheken kostenlos erhalten, wenn sie eine ärztliche Verordnung hatten. Apotheken und der Großhandel erhielten demnach dafür eine Aufwandsentschädigung, finanziert aus Bundesmitteln. „Eine Abrechnung über die gesetzliche Krankenversicherung erfolgte nicht.“

Die ZKG erklärt, wie sich illegale Absatzmöglichkeiten für das Medikament entwickeln konnten: So habe seit Ende des Jahres 2022 in China „eine sehr hohe Nachfrage nach antiviralen Medikamenten zur gezielten Behandlung einer Covid-19-Erkrankung“ bestanden. Da jedoch dort die Versorgung der Menschen mit geeigneten Medikamenten gegen Covid-19 nicht staatlich organisiert wurde, konnte sich demnach ein reger Schwarzmarkt entwickeln. „Es wurde daher auch in Deutschland nach Bezugsmöglichkeiten von Paxlovid gesucht.“ Doch in Deutschland sei für Apotheken sowohl der Export als auch das Handeltreiben mit Paxlovid nicht erlaubt. Trotzdem haben laut ZKG die Beschuldigten „mehrere Tausend Packungen Paxlovid bestellt und es ohne Vorlage entsprechender Rezepte und ohne Großhandelserlaubnis gewinnbringend über Zwischenhändler auf dem Schwarzmarkt weiterverkauft“.

Hinweise des Bundesministeriums für Gesundheit brachten die Ermittler auf die Spur der Beschuldigten. Bei Prüfungen seien „Auffälligkeiten“ festgestellt worden. Vorgeworfen werden ihn nun „Untreue in Tateinheit mit vorsätzlichem unerlaubtem Großhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln und Betreiben eines Großhandels mit Arzneimitteln ohne die erforderliche Erlaubnis“. Ob die Anklage zugelassen wird, entscheidet jetzt das Landgericht. Neben der angestrebten Bestrafung der Beschuldigten setzt die ZKG darauf, dass im Rahmen der Hauptverhandlung auch die offenen Schadensbeträge eingezogen werden – und so die Schäden wiedergutgemacht werden.

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