Verkehr

Kündigung in der Probezeit: Worauf Arbeitgeber achten müssen | ABC-Z

In der Probezeit darf ein Arbeitgeber mit einer Frist von zwei Wochen kündigen – ohne Gründe anzugeben. Doch bei Schwerbehinderung, Krankheit oder einer Übernahmezusage gelten besondere Regeln, wie aktuelle Urteile zeigen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat klargestellt, dass schwerbehinderte Beschäftigte in den ersten sechs Monaten keinen besonderen Kündigungsschutz genießen. T

Trotzdem müssen Betriebe bestimmte Pflichten nach dem SGB IX beachten, etwa die Meldung an das Integrationsamt. Auch das Landesarbeitsgericht Hessen entschied, dass eine Kündigung trotz Krankschreibung zulässig sein kann – wenn sie sachlich begründet ist. Weitere Urteile zeigen: Pauschale Aussagen zu mangelnder Eignung reichen nicht aus, Zusagen müssen eingehalten und Schutzvorschriften für Schwangere strikt beachtet werden.

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