Verkehrslenkende Poller im verkehrsberuhigten Bereich | ABC-Z

Liebe Community,
innerhalb von verkehrsberuhigten Bereichen können nach meinem Kenntnisstand zur Verkehrsberuhigung und -lenkung Blumenkübel, Poller o.ä. eingebaut werden, die keine Verkehrseinrichtungen im Sinne der StVO sind. Sicher bin ich mir da aber nicht. Wie verhält es sich, wenn die Straßenbaubehörde zur Lenkung des Verkehrs von Straße A nach Straße B Holzpfosten in der Straße C einbauen möchte? Die Pfosten würden mit einer reflektierenden Banderole oder Katzenaugen versehen. Darf die Straßenbaubehörde das eigenständig vornehmen oder muss die Verkehrsbehörde die Holzpfosten anordnen? Vielen Dank!
Hier ein Bild vom Poller: https://imageservice-v2.production.denios.i…ide:2600×0.webp
Und hier eine Skizze: