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Bis zu 3539 Euro pro Jahr: Neue Regeln für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in Kraft | ABC-Z


Bis zu 3539 Euro pro Jahr

Neue Regeln für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in Kraft

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Für eine vorübergehende professionelle Betreuung zu Hause oder im Heim gibt es nun ein gemeinsames Budget – das soll es erleichtern, die Leistungen zu beantragen.

Entlastungsangebote für die Pflege zu Hause können künftig flexibler wahrgenommen und finanziert werden. Wenn Angehörige die Betreuung vorübergehend nicht organisieren können, gibt es für Leistungen der Verhinderungs- und der Kurzzeitpflege von diesem Dienstag an ein gemeinsames Budget. Daraus stehen bis zu 3539 Euro pro Jahr zur Verfügung. Dieses Geld können Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 für beide Leistungsarten einsetzen, wie das Bundesgesundheitsministerium mitteilte. Das sind knapp fünf Millionen Menschen in Deutschland.

“Wer Angehörige pflegt und dabei eine Auszeit benötigt, soll sich nicht noch mit komplizierten Rechenmodellen für Pflegeleistungen befassen müssen”, sagte Gesundheitsministerin Nina Warken von der CDU. Der neue gemeinsame Jahresbetrag vereinfache den Zugang und ermögliche, flexibel zwischen beiden Leistungen zu wählen. Bisherige Übertragungsregelungen fallen weg. Die Änderung zum 1. Juli geht noch auf eine Reform der Ampelkoalition von 2023 zurück.

Höchstdauer von sechs auf acht Wochen verlängert

Bei der Verhinderungspflege geht es um eine Ersatzbetreuung, wenn eine pflegende Person etwa Urlaub macht oder krank ist. Die Höchstdauer wird jetzt von sechs auf acht Wochen verlängert. Zudem kann die Leistung nun ohne einen Vorlauf von sechs Monaten Pflege daheim beansprucht werden. Bei der Kurzzeitpflege geht es darum, für begrenzte Zeit in ein Pflegeheim zu kommen, beispielsweise bei Problemen bei der Betreuung zu Hause oder nach Klinikaufenthalten.

Auch der neue Vorstandsvorsitzende des Spitzenverbands der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV), Oliver Blatt, begrüßte das neue Modell: Es bringe “die nötige Flexibilität und ist damit weniger bürokratisch und deutlich lebensnäher.” Nach Angaben der Deutschen Stiftung Patientenschutz sind Angebote für eine Verhinderungspflege und Kurzzeitpflegeplätze allerdings deutschlandweit Mangelware. Vorstand Eugen Brysch sagte mit Blick auf das neue Budget: “In der Praxis wird sich nichts daran ändern, dass der allergrößte Teil der Pflegebedürftigen das Geld nicht in Anspruch nehmen kann.”

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