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Warnung an Unternehmen vor geliehenen Ausweisdokumenten | ABC-Z

Dem Zoll sind in Münster vermehrt Arbeitnehmer aufgefallen, die in Deutschland nicht arbeiten dürfen, sich aber mit geliehenen Pässen ausweisen, um nicht aufzufallen. In den letzten zwölf Monaten sind 13 Personen dabei ertappt worden. Die Ausweise gehören in der Regel Menschen, denen eine Erwerbstätigkeit in Deutschland gestattet ist.

“Menschen, die in Deutschland keine Berufstätigkeit ausüben dürfen, treffen wir regelmäßig bei unseren Kontrollen an, mitunter auch mit gefälschten Ausweisen”, sagte Theresa Dropmann, Leiterin der für illegale Beschäftigung zuständigen Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Münster. “Neu ist für uns, dass sie uns zunehmend echte Ausweisdokumente vorzeigen – nur eben nicht ihre eigenen.”

Strafverfahren gegen Arbeitnehmer

Deckt der Zoll Arbeit ohne den dazu erforderlichen Aufenthaltstitel auf, werden auch gegen den Arbeitgeber Strafverfahren wegen Verdachts der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt eingeleitet. Hat der Arbeitgeber nicht vorsätzlich oder fahrlässig handelt, werde das Verfahren in der Regel eingestellt und die Bußgelder entfallen.

Arbeitgeber sollten Bewerber in das Unternehmen einladen und die Daten sowie das Passfoto auf dem originalen Ausweis – keine Kopie – mit der Person vergleichen. “Wenn jemand beispielsweise den Pass eines 50-Jährigen vorlegt, aber aussieht wie zwanzig, sollte man misstrauisch werden”, so Dropmann.

Außerdem sei eine Kopie des Ausweises und ein Foto des Mitarbeiters ratsam: “Denn mitunter kommt zwar jemand persönlich zum Einstellungsgespräch, die Arbeit wird aber später von jemand anderem erledigt”, wies Dropmann auf ein weiteres Problem hin.

Betriebe, die den Verdacht haben, dass Personen illegal für sie tätig sind, sollten sich bei den Behörden melden.

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