Politik

Bundestagswahl 2025: Etwa 800 Einsprüche gegen Bundestagswahl eingegangen | ABC-Z

Wenige Tage vor dem Ablauf der Frist sind beim Bundestag rund 800 Einsprüche
gegen die Gültigkeit der Wahl vom 23. Februar 2025 eingegangen. Das sind
deutlich weniger als nach der Bundestagswahl 2021, aber mehr
als nach 2017. In dem Jahr hatte es 275 Wahleinsprüche gegeben. Die
Zahl schnellte 2021 dann auf 2.198 in die Höhe – davon bezogen sich
allerdings allein 1.713 auf das Wahlchaos im Land Berlin.

Rund 430, also mehr als die Hälfte aller aktuellen Einsprüche,
betreffen nach Angaben der Bundestagsverwaltung die Möglichkeiten, sich als im Ausland lebender Deutscher an der Wahl zu beteiligen. Wegen der
verkürzten Briefwahlfristen hatte es darüber schon vor der Wahl viel Diskussion gegeben. Damals wurde befürchtet, dass die
Stimmzettel vieler im Ausland lebender Deutscher nicht rechtzeitig bei
den Wahlämtern eingehen würden. Wegen “erheblicher Hürden” für die Betroffenen bei der Wahl startete die Organisation Mehr Demokratie außerdem eine Kampagne und bot Formulare für Wahleinsprüche zum Herunterladen an.

Laut
Wahlprüfungsgesetz kann jeder Wahlberechtigte, jede Gruppe von
Wahlberechtigten und auch jeder Landeswahlleiter, der Bundeswahlleiter
und der Präsident des Bundestages einen Einspruch einlegen. Dieser muss
innerhalb von zwei Monaten nach der Bundestagswahl schriftlich und mit
Begründung erfolgen. Über die Einsprüche berät der Wahlprüfungsausschuss des Bundestages. 

Die
Entscheidung trifft dann das Parlament. Gegen diese Entscheidung kann
wiederum Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt werden. Die Frist für das Einreichen von Einsprüchen gegen die jüngste Wahl läuft am kommenden Mittwoch ab.

Einsprüche blieben oft erfolglos – außer 2021

Auch das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) kündigte an, die Wahl anzufechten, um eine Neuauszählung der Stimmen zu erreichen. Das BSW kam auf 4,98 Prozent der Stimmen, nach eigenen Angaben fehlten rund 9.000 Stimmen für den Einzug in den Bundestag. Mit einem Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht war das BSW gescheitert. Die Richter wiesen die Partei auf das geltende Wahlprüfungsverfahren hin, das zunächst den Bundestag als Adressaten für Einsprüche vorsieht. Entscheidend wird nun sein, ob der Wahlprüfungsausschuss des Parlaments Fehler bei der Durchführung der Wahl erkennen kann. 

Die meisten Anfechtungen bleiben erfolglos, manchmal lassen dies schon die vorgebrachten Begründungen erwarten: So wurde die Bundestagswahl 2021 unter anderem wegen einer angeblichen Beeinflussung durch Satellitenradar oder wegen einer angeblich parteiischen Wahlkampfberichterstattung durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk angefochten.

Die Wahl 2021 war jedoch ein seltenes Beispiel für erfolgreiche Einsprüche: In Berlin waren die Fehler bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahl so gravierend, dass diese nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts in 455 der mehr als 2.000 Wahlbezirke wiederholt werden musste.

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