Berlin

Berliner Vermieterin scheitert vor Bundesverfassungsgericht | ABC-Z

Die Vermieterin wollte gegen die Verlängerung der Mietpreisbremse vorgehen. Landesregierungen können mit dem Gesetz Gebiete festlegen, in denen Mieterhöhungen begrenzt werden, wenn die Wohnung neu vermietet wird. Sie darf in diesen Gebieten höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

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