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Trump würde Völkerrecht mit Umsiedlung der Bewohner von Gaza brechen | ABC-Z


Regel 129 verbietet Umsiedlung

Trumps Gaza-Pläne brechen das Völkerrecht

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International sorgt Trumps Äußerung, die Bewohner des Gazastreifens umsiedeln zu wollen, für Aufregung. Zwar sind Zwangsumsiedlungen möglich, in Gaza würde der US-Präsident aber das Völkerrecht brechen.

Die zwangsweise Umsiedlung der gut zwei Millionen Bewohner des Gazastreifens ist mit internationalem Recht nicht vereinbar. Es gibt Ausnahmen – die allerdings in Bezug auf den Gazastreifen kaum zutreffen dürften. Zuvor hatte US-Präsident Trump mit dem Vorschlag international für Aufregung gesorgt.

Relevant ist Regel 129 des internationalen Völkergewohnheitsrechts. Vom Deutschen Roten Kreuz gibt es eine Übersetzung der in der Rechtsdatenbank des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) hinterlegten englischen Texte. Dort heißt es wörtlich: „Die an einem internationalen bewaffneten Konflikt beteiligten Parteien dürfen die Zivilbevölkerung eines besetzten Gebiets, in ihrer Gesamtheit oder teilweise, nicht verschleppen oder zwangsweise überführen, sofern dies nicht im Hinblick auf die Sicherheit der betroffenen Zivilpersonen oder aus zwingenden militärischen Gründen geboten ist.“

Das Völkergewohnheitsrecht ist nach IKRK-Erläuterungen genauso wie die vier Genfer Konventionen von 1949 zum Schutz von Verwundeten, Kriegsgefangenen und Zivilisten Teil des Völkerrechts: „Völkergewohnheitsrecht (…) leitet sich aus einer ‚als Recht anerkannten allgemeinen Praxis‘ ab. Eine solche Praxis ist in offiziellen Berichten über Militäroperationen zu finden. Sie spiegelt sich aber auch in verschiedenen anderen offiziellen Dokumenten, darunter Militärhandbüchern, nationalen Gesetzgebungen und Fallrecht, wider.“

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