Erstmals müssen Karten-Führerscheine umgetauscht werden | ABC-Z

Wer einen Führerschein besitzt, der zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurde, muss den in den kommenden Wochen umtauschen. Bis zum 19. Januar 2026 haben die Betroffenen Zeit, neue Pkw- oder Motorradführerscheine zu beantragen – der neue muss zum Stichtag vorliegen, da der alte seine Gültigkeit verliert. [bundesregierung.de]
Seit einigen Jahren werden die bisher gültigen Führerscheindokumente aus dem Verkehr gezogen und durch neue ersetzt, die fälschungssicherer sein sollen. Nun müssen erstmals Füherscheine umgetauscht werden, die nicht aus Papier sind. Seit 1999 werden sie im Scheckkartenformat ausgestellt.
Die neuen Kartenführerscheine haben erstmals ein Ablaufdatum. Laut ADAC bezieht sich dieses nur auf das Führerscheindokument, nicht aber auf die Fahrberechtigung. Wer nach Ende der Umtauschfrist mit einem alten Führerschein erwischt wird, muss mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro rechnen.














