Passagier mit Pistole am Flughafen München von Polizei gestoppt – Erding | ABC-Z

Dass Waffen an Bord von Flugzeugen nicht unbedingt gerne gesehen sind, sollte sich inzwischen herumgesprochen haben – aber wohl nicht bis zu einem 61-Jährigen, den die Bundespolizei am Donnerstag beim Check-in am Flughafen München mit einer Pistole samt zweier leerer Magazine erwischt hat. Seine Erklärung dafür war einigermaßen skurril, demnach sei die Waffe ein Erbstück und sollte in die USA transportiert werden, was der Mann nach eigenen Angaben binnen einer gewissen Frist auch dürfe.
Wie die Bundespolizei weiter mitteilt, berief sich der 61-Jährige dabei auf einen Passus im Waffengesetz, der in der Tat regelt, dass, wer eine legale Schusswaffe erbt, einen Monat Zeit bekommt, für diese eine Waffenbesitzkarte zu beantragen. Er habe die Waffe von seinem kürzlich verstorbenen Großvater geerbt, und wolle diese nun zu seinem Wohnsitz nach San Diego mitnehmen, so der 61-Jährige. Richtig scheint er das Waffengesetz aber doch nicht zu kennen, denn die Monatsfrist bezieht sich nicht auf das Mitführen geerbter Waffen. Außerdem ergab eine Überprüfung im Nationalen Waffenregister, dass die Waffe nicht registriert war und daher der Besitz durch den Großvater nicht rechtmäßig gewesen ist.
Die Pistole und die Magazine wurden beschlagnahmt, der Erbe wurde wegen mehrerer Verstöße gegen das Waffengesetz angezeigt, durfte nach Hinterlegung einer Sicherheitsleistung in Höhe von 500 Euro aber wieder gehen.