Großbritannien: Britische Abgeordnete stimmen für Sterbehilfe-Gesetz | ABC-Z

Britische Abgeordnete haben sich hinter einen Gesetzentwurf gestellt, der Sterbehilfe
für unheilbar kranke Erwachsene in Teilen von Großbritannien ermöglichen würde.
Die Parlamentarierinnen und Parlamentarier des Unterhauses stimmten mit 314 zu 291 Stimmen für das Gesetzesvorhaben in England und Wales. Jetzt muss das
britische Oberhaus, das House of Lords, dazu entscheiden.
In Großbritannien wird die Abstimmung im Unterhaus des Parlaments als
historischer Schritt gewertet. In der britischen
Gesetzgebung wird das Gesetz nun dem nicht
vom Volk gewählten Oberhaus vorgelegt. Dieses kann das Gesetz nicht mehr in Gänze
verhindern, Änderungen an der
Vorlage sind aber weiterhin möglich.
Das Gesetz sieht den Zugang zu Sterbehilfe
für Sterbenskranke ab 18 vor, die nach ärztlicher Einschätzung nur noch
weniger als sechs Monate zu leben hätten. Die Betroffenen können einen
Antrag auf Sterbehilfe stellen. Voraussetzung für die Sterbehilfe für
todkranke Menschen ist die Zustimmung zweier Ärztinnen oder Ärzte sowie
eines Gremiums bestehend aus einem Sozialarbeiter, einem Juristen und
einem Psychiater. Dabei müssten sie in der Lage sein, die tödlichen Medikamente selbst einzunehmen.
Sterbehilfe ist derzeit in England, Wales und Nordirland verboten, vorgesehen sind Haftstrafen von bis zu 14 Jahren. In Schottland ist Sterbehilfe kein eigener Straftatbestand, allerdings
sind in diesem Zusammenhang Anklagen wegen anderer Straftaten wie Mord
möglich.
In Deutschland ist aktive Sterbehilfe
strafbar. Erlaubt ist aber der Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen,
wenn das dem Willen des Patienten entspricht. Auch die Beihilfe zur
Selbsttötung ist straffrei – sie kann in der Beschaffung oder
Bereitstellung eines tödlichen Mittels bestehen, das der Patient selbst
einnimmt.