Geopolitik

Gerichtsentscheid zu Migrationspolitik: Friedrich Merz hält an Zurückweisung Asylsuchender fest | ABC-Z

Bundeskanzler Friedrich Merz hält an der Zurückweisung Asylsuchender an der Grenze nach der Verwaltungsgerichtsentscheidung fest. Die Entscheidung des Berliner Gerichts enge die Spielräume zwar möglicherweise noch einmal etwas ein, sagte der CDU-Chef. “Aber die Spielräume sind nach wie vor da. Wir wissen, dass wir nach wie vor Zurückweisungen vornehmen können.” 

“Wir werden das selbstverständlich im Rahmen des bestehenden europäischen Rechts tun”, sagte Merz. “Aber wir werden es tun, auch um die öffentliche Sicherheit und Ordnung in unserem Lande zu schützen und die Städte und Gemeinden vor Überlastung zu bewahren.” Dieser Aufgabe wolle sich die Bundesregierung unverändert stellen. Bis sich die Lage an den europäischen Außengrenzen mithilfe
von neuen gemeinsamen europäischen Regeln deutlich verbessere,
“werden wir die Kontrollen an den Binnengrenzen aufrechterhalten
müssen”.

Urteil des Verwaltungsgerichts

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte Anfang Mai eine Intensivierung der Grenzkontrollen verfügt. Er ordnete zudem an, auch Asylsuchende an der Grenze zurückzuweisen – allerdings mit Ausnahmen, etwa für Kinder und Schwangere. Vorherige Bundesregierungen hatten dies bislang mit Verweis auf das europäische Recht immer abgelehnt.

Das Verwaltungsgericht Berlin hatte am Montag in einer Eilentscheidung festgestellt, dass die Zurückweisung dreier Somalier bei einer Grenzkontrolle am Bahnhof Frankfurt (Oder) rechtswidrig gewesen sei. Ohne eine Klärung, welcher EU-Staat für einen Asylantrag der Betroffenen zuständig sei, dürften sie nicht abgewiesen werden. Die drei Betroffenen waren nach Polen zurückgeschickt worden.

Dobrindt spricht von Einzelfallentscheidungen

Deutschland ist nach Gerichtsangaben verpflichtet, das Dublin-Verfahren vollständig umzusetzen. Man könne sich nicht darauf berufen, dass die Verordnung angesichts einer Notlage nicht angewendet werden müsse, heißt es in der Entscheidung. Es fehle an der hinreichenden Darlegung einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung. Auch könne sie sich nicht auf Artikel 72 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union stützen. Auf beide Regelungen hatte sich Dobrindt bei der Verschärfung berufen.

Dobrindt hatte aber bereits mitgeteilt, trotz der Entscheidung an den Zurückweisungen festhalten zu wollen. Die Beschlüsse seien lediglich Einzelfallentscheidungen. Der CSU-Politiker kündigte an, ein sogenanntes Hauptsacheverfahren anzustreben. Er zeigte sich zuversichtlich, dann recht zu bekommen.

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