Geopolitik

AfD-Mitglieder im Staatsdienst: AfD auf Distanz halten? Nicht so einfach | ABC-Z

Keine AfD-Mitglieder im Staatsdienst? So wollen es jetzt mehrere Landesregierungen. Das Ansinnen ist nicht neu. Und es ist weit schwerer umzusetzen, als es aussieht.



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Sollen nicht mehr so einfach in den Staatsdienst kommen: AfD-Mitglieder
© Fabian Ritter/​DOCKS Collective für DIE ZEIT

Die Frage ist fast so alt wie die AfD selbst: Können im öffentlichen Dienst Mitglieder aus einer Partei tätig sein, in der führende Kräfte durch ihr Reden und Handeln die Demokratie beschädigen und die der Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestuft hat? Schon der frühere Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) ließ dazu Gutachten verfassen. Und von der AfD beauftragte Juristen reagierten darauf mit Warnungen an die eigenen Reihen, Beamte mit AfD-Parteibuch sollten radikale Äußerungen unterlassen. 

Mehrere Landesregierungen geben nun eine konkrete Antwort: Das Innenministerium Rheinland-Pfalz verlangt künftig von Beamtenanwärtern Auskunft über bestehende oder frühere Mitgliedschaften in extremistischen Vereinigungen. Staatsbedienstete müssten stets treu zur Verfassung stehen, heißt es zur Begründung. Auch Bayern und Baden-Württemberg halten das bereits so. 

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