Politik

Migration: Bund muss bis 2026 wohl keine Migranten aus Mitgliedstaaten aufnehmen | ABC-Z

Die Bundesregierung kann nach dem neuen EU-Solidaritätsmechanismus beantragen, bis Ende des Jahres 2026 keine zusätzlichen
Migranten aus anderen Mitgliedstaaten aufnehmen zu müssen. Das geht nach
Informationen der Nachrichtenagentur dpa aus einer Analyse von
EU-Innenkommissar Magnus Brunner zum sogenannten Solidaritätspool
hervor. Dieser soll im Zuge der EU-Asylreform Staaten entlasten, die vergleichsweise höhere Migrationszahlen aufweisen. 

Deutschland kann sich demnach darauf berufen, dass es sich bereits um
sehr viele Asylbewerber kümmert, für die eigentlich andere EU-Staaten
zuständig wären. Auch andere Solidaritätsbeiträge wie Geld- oder
Sachleistungen wären demnach von deutscher Seite nicht notwendig. Diese
können theoretisch von unterstützungspflichtigen EU-Staaten geleistet
werden, die keine Flüchtlinge aufnehmen wollen. 

Griechenland und Spanien haben Anrecht auf Solidarität

Demnach zählen zu den Ländern, die wegen eines “hohen Migrationsdrucks” Anrecht auf Solidarität anderer EU-Staaten haben, ab kommendem Jahr Griechenland und Zypern sowie Spanien und Italien. Griechenland und Zypern stehen demnach wegen unverhältnismäßig vieler Ankünfte im vergangenen Jahr unter Druck, Spanien und Italien aufgrund zahlreicher Seenotrettungen.

Deutschland wird gemeinsam mit Staaten wie Belgien, Frankreich und den Niederlanden zu der Gruppe von Ländern gerechnet, die im kommenden Jahr Gefahr laufen könnten, aufgrund hoher Ankunftszahlen oder Belastungen der Aufnahmesysteme unter hohen Migrationsdruck zu kommen. Österreich, Polen, Bulgarien, Tschechien, Estland und Kroatien befinden sich nach Einschätzung der Kommission in einer ausgeprägten Migrationslage. Dies bedeutet, dass sie aufgrund der kumulierten Belastungen der vergangenen fünf Jahre beantragen können, von Solidaritätspflichten ganz oder teilweise befreit zu werden.

Laut Magnus Brunner ist offensichtlich, dass Deutschland schon vor dem Inkrafttreten des neuen Asylpakts einen großen Teil dieser Solidarität getragen habe. Die Bundesrepublik werde daher erheblich von der Reform des Asyl- und Migrationssystems profitieren – insbesondere durch die neuen Aufgaben der Mitgliedstaaten an den Außengrenzen. Dazu gehörten die Registrierung von Neuankommenden, die Durchführung von Sicherheitsüberprüfungen und das neue Grenzverfahren. 

Strengere Asylpolitik soll bereits Wirkung zeigen

Letzteres sieht vor, dass bestimmte Migranten künftig nach einem Grenzübertritt unter haftähnlichen Bedingungen in streng kontrollierte Aufnahmeeinrichtungen kommen könnten. Bereits heute zeige die strengere EU-Asylpolitik Wirkung: “Die illegale Migration ist im vergangenen Jahr um 35 Prozent zurückgegangen”, sagt Brunner. 

Der Bericht gilt als ein entscheidender Schritt bei der Umsetzung der Reform des europäischen Asylsystems (GEAS). Diese enthält auch einen Solidaritätsmechanismus zur Entlastung von besonders von Migration betroffenen Mitgliedstaaten. Für ihn berücksichtigte die EU-Kommission verschiedenste Kennzahlen – zum Beispiel, wie viele illegale Grenzübertritte, Bootsrettungen oder Asylanträge ein Land registriert sowie die wirtschaftliche Leistungskraft und Bevölkerungszahl eines Landes. 

Besonders belasteten Ländern steht nach GEAS die Solidarität anderer Mitgliedsstaaten zu, indem diese entweder Migrantinnen und Migranten aufnehmen oder einen finanziellen Beitrag leisten. Solidarität kann demnach aber auch geleistet werden, indem EU-Staaten Projekte gegen illegale Migration in Drittstaaten fördern oder Material zur Verfügung stellen.

Über die Vorschläge der EU-Kommission für den sogenannten Solidaritätspool müssen nun die Mitgliedstaaten beraten. Sie haben dafür auch detaillierte Zahlen bekommen, die von der EU-Kommission nicht öffentlich gemacht wurden. 

Das Asylsystem GEAS wurde im Juni 2024 von der EU beschlossen. Die Mitgliedsländer haben zwei Jahre Zeit, die darin vorgesehenen Bestimmungen in nationales Recht umzusetzen. Sie sollen Migration in die EU einheitlich steuern und ein Weiterziehen von Schutzsuchenden in andere EU-Staaten begrenzen. Unter anderem ist ein systematisches Screening an den EU-Außengrenzen vorgesehen. Für die Dauer des Asylverfahrens an den Außengrenzen – in der Regel zwölf Wochen – sollen die Menschen in einer teilweise geschlossenen Einrichtung festgehalten werden. 

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