Wohnen

Google unterliegt in Teilen eines Kartellverfahrens | ABC-Z

Google hat in einem amerikanischen Kartellverfahren um die Marktmacht des Suchmaschinenbetreibers einen Rückschlag erlitten. Die Tochter des Unternehmens Alphabet habe zwei Märkte für Online-Werbung illegal beherrscht, befand Bundesrichterin Leonie Brinkema am Donnerstag. Sie kam zu dem Schluss, dass Google widerrechtlich Monopole auf den Märkten für Anzeigenserver von Verlagen und für Werbebörsen innehatte, die zwischen Käufern und Verkäufern vermitteln. Die Kartellbehörden hätten jedoch nicht nachweisen können, dass das Unternehmen auch eine Monopolstellung bei Netzwerken für Werbetreibende besitze.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hat der Konzern klassische Methoden zur Monopolbildung angewandt, indem er Konkurrenten durch Übernahmen ausschaltete, Kunden an seine Produkte band und kontrollierte, wie Transaktionen auf dem Online-Werbemarkt abliefen. Der Richterspruch könnte den Staatsanwälten den Weg ebnen, die Werbeprodukte des Konzerns zu zerschlagen. Das amerikanische Justizministerium hatte mindestens den Verkauf des Google Ad Managers gefordert, der die beiden vom Urteil betroffenen Bereiche umfasst.

Entwicklung durch Konkurrenzdruck?

Google entgegnete, der Fall konzentriere sich auf die Vergangenheit, als das Unternehmen noch daran arbeitete, seine Programme mit Produkten von Wettbewerbern kompatibel zu machen. Zudem würden die Staatsanwälte die Konkurrenz von anderen Tech-Riesen wie Amazon und Comcast ignorieren, erklärte der Anwalt von Google. Die Ausgaben für digitale Werbung hätten sich inzwischen auf Apps und Streaming-Videos verlagert. „Wir haben die Hälfte dieses Falles gewonnen und werden gegen die andere Hälfte Berufung einlegen“, sagte eine Sprecherin des Unternehmens.

Laut der amerikanischen Regierung vereine Google 87 Prozent des Marktes für den Verkauf von Onlinewerbung auf sich. Die Geschäftssparte setzte 2023 rund 31 Milliarden Dollar für Google um, etwa ein Zehntel des Gesamtumsatzes.

Google steht nun bevor, dass zwei verschiedene amerikanische Gerichte die Abspaltung von Vermögenswerten oder Änderungen der Geschäftspraktiken anordnen könnten. Ein Gericht in Washington wird kommende Woche über den Antrag des Justizministeriums verhandeln, das Unternehmen zu zwingen, seinen Internet-Browser Chrome aus kartellrechtlichen Gründen zu verkaufen und andere Maßnahmen zu ergreifen, um seine Vorherrschaft bei der Online-Suche zu beenden.

Auch Angriffe aus der EU

Google hatte zuvor als Reaktion auf den regulatorischen Druck der Europäischen Union (EU) nach Angaben von Insidern den Verkauf seiner Handelsplattform für Online-Werbung angeboten, wie die Nachrichtenagentur Reuters im September meldete. Auch die Europäer werfen Google vor, das hochprofitable Werbegeschäft, das den Löwenanteil zum Konzernumsatz beiträgt, zu bevorzugen.

An der Börse kamen die Nachrichten aus dem Gerichtssaal nicht gut an. Die Aktie von Google sank zeitweise bis zu 2,1 Prozent.

Back to top button