Neue EU-Regeln für Banken lösen Verwirrung in Brandenburg aus | ABC-Z

Neue Vorgaben der Europäischen Union (EU) für Geldinistitute bei elektronischen Überweisungen haben zu Verunsicherung bei Bankkunden in Brandenburg geführt. Die neue Regelung habe seit Anfang der Woche bei Finanzämtern zu Nachfragen von Steuerpflichtigen geführt, wie das Brandenburger Finanzministerium am Donnerstag mitteilte.
Der Grund: Banken und Sparkassen hätten Bankkunden bei elektronischen Überweisungen an die Finanzämter darauf hingewiesen, dass die Empfängernamen nicht zur angegebenen internationalen Bankkontonummer IBAN passen. Wie das Ministerium mitteilte, waren bei der Bundesbank für die Konten der Brandenburger Finanzämter teilweise abweichende Empfängernamen hinterlegt. Das sei korrigiert worden. Die Kontoverbindungen der 13 Finanzämter blieben unverändert, Überweisungen erreichten weiterhin die Finanzämter.
Auslöser ist die sogenannte Empfängerüberprüfung (Verification of Payee; kurz: VOP), die eine neue EU-Verordnung ist. Sie soll Verbraucher besser vor betrügerischen oder fehlerhaften Überweisungen schützen.
Banken müssen deshalb ab sofort bei Überweisungen im Euroraum vor der Freigabe prüfen, ob der Name des Zahlungsempfängers und die eingegebene IBAN mit den Daten des Zielkontos übereinstimmen. Der Zahlende wird binnen Sekunden über das Ergebnis des Checks informiert und kann auf dieser Basis entscheiden, ob er das Geld transferiert oder nicht.
Einige Banken und Sparkassen in Brandenburg hatten die Empfängerprüfung bereits vor dem Stichtag am Donnerstag, 9. Oktober eingeführt. Das Ministerium in Potsdam wies darauf hin, dass die Kontoverbindungen auf den Schreiben der Finanzämter und auf den jeweiligen Internetseiten der Finanzämter zu finden sind [finanzamt.brandenburg.de].
















