Streit um Kiezgarten im Weitlingkiez – Amt untersagt Nutzung | ABC-Z

Der Kiezgarten Heinrichtreff im Weitlingkiez in Berlin-Lichtenberg ist seit vielen Jahren ein Treffpunkt für die Nachbarschaft und ein Ort für verschiedene Veranstaltungen. Das Grundstück in der Heinrichstraße gehört der Evangelisch-Freikirchlichen Gemeinde. Doch nicht nur kirchliche Events finden hier statt. Vor allem im Sommer werden regelmäßig Konzerte, Feuerabende, Kinovorstellungen und private Feiern veranstaltet. Auch politische Parteien und Fraktionen aus Lichtenberg nutzen den Kiezgarten Heinrichtreff regelmäßig für Veranstaltungen.
Doch damit könnte es jetzt vorbei sein. Denn die Lichtenberger Bauaufsicht hat der Gemeinde die Nutzung des Grundstücks als Veranstaltungsort nun untersagt. Das geht aus einer behördlichen Anordnung hervor, die der Berliner Morgenpost vorliegt. Demnach sei die Nutzung des Kiezgartens als Veranstaltungsort beziehungsweise Vergnügungsstätte „aus planungsrechtlicher Sicht nicht zulässig“. Denn es handelt sich um ein Wohngebiet.
Außerdem müssen verschiedene Bauten, die die Gemeinde errichtet hat, zurückgebaut werden. Darunter etwa die Kinoleinwand und der Pavillon. Denn diese wurden ohne Genehmigung, also illegal, errichtet, hält die Bauaufsicht in ihrem Schreiben fest. Doch warum konnten die Veranstaltungen bisher über Jahre stattfinden? Das Stadtentwicklungsamt hielt bereits 2013 fest, dass eine Nutzung als Veranstaltungsort nicht zulässig sei.
Bezirkspolitiker eng mit Kiezgarten verbunden
Die Frage wirft ein Licht auf die Verbindungen der Kirchengemeinde zu der Bezirkspolitik. Lichtenbergs Bezirksbürgermeister Martin Schaefer (CDU) war jahrelang Pastor in eben jener Evangelisch-Freikirchlichen Gemeinde und ist noch immer Teil des Vereins „Treffpunkt Heinrichstraße“, der den Kiezgarten betreibt. Rechtlich vertreten wird die Gemeinde vom Anwalt Antonio Leonhardt, der für die Linksfraktion in der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) sitzt und gleichzeitig Mitglied im Ausschuss für Stadtentwicklung ist. Allerdings erfolge die rechtliche Vertretung vollständig unentgeltlich, wie Leonhardt betont.
Genehmigt wurden die einzelnen Veranstaltungen im Kiezgarten bisher immer nur vom Umwelt- und Naturschutzamt. Und zwar unter Aspekten des Lärmschutzes. Das reicht der Bauaufsicht allerdings nicht. Schaefer erklärt, auf die Genehmigungen keinen Einfluss genommen zu haben. Auch nicht, als er als Bezirksstadtrat von 2020 bis 2023 für das Umwelt- und Naturschutzamt zuständig war. Dass die Nutzung insgesamt planungsrechtlich unzulässig ist, sei ihm „bis vor wenigen Wochen nicht bekannt“ gewesen, teilt er auf Anfrage mit.
Kiezgarten Heinrichtreff: Zukünftige Nutzung ungewiss
Anwalt Leonhardt erklärt, auch der Gemeinde sei „schlichtweg nicht bewusst gewesen, dass die Nutzung in dieser Form zu genehmigen ist“. Die beabsichtigte Nutzung sei aus einem Förderbescheid hervorgegangen. Diese sei dann jedoch nicht im Bauantrag festgeschrieben worden. Ein Fehler der Gemeinde, der aber auch dem Amt hätte auffallen müssen, erklärt Leonhardt. „Leider ist es erst jetzt aufgefallen.“
Eine zukünftige Nutzung des Kiezgartens ist damit ungewiss. Die Kirchengemeinde hat die Möglichkeit, Widerspruch gegen die Anordnung der Bauaufsicht einzulegen. Anwalt Leonhardt wollte sich dazu nicht näher äußern. Es sei nun wichtig, eine rechtssichere Lösung zu finden.
Bezirksstadträtin Camilla Schuler (Linke) erklärte auf Anfrage, dass es vorerst keine weiteren Veranstaltungen geben werde – auch nicht im Sommer. Das Bezirksamt setzt sich jetzt dafür ein, die Freizeit- und sozialen Angebote des Kiezgartens zu erhalten. Ein entsprechender Antrag der SPD- und CDU-Fraktion wurde in der BVV beschlossen.





















