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Streit um Corona-Vakzin: Gutachten sieht in Impfpflicht für Soldaten keine Diskriminierung | ABC-Z

Streit um Corona-VakzinGutachten sieht in Impfpflicht für Soldaten keine Diskriminierung

In Italien wurde die Covid-Impfpflicht für das Militär im November 2021 eingeführt. (Foto: picture alliance / Kontrolab)

Ein italienischer Soldat will sich in der Corona-Pandemie nicht impfen lassen und wird unbezahlt freigestellt. Zwar steht die Urteilsverkündung vor dem höchsten EU-Gericht noch aus, doch Richter halten sich meistens an die Einschätzung der Generalanwältin. Diese sieht keine Benachteiligung.

EU-Staaten dürfen eine Impfpflicht für ihre Soldaten einführen – auch wenn das deren persönlicher Ansicht widerspricht, sagt ein Gutachten des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Dies sei keine Diskriminierung, argumentierte die zuständige Generalanwältin Tamara Capeta in ihren in Luxemburg vorgelegten Schlussanträgen. Geklagt hatte ein Bediensteter des italienischen Verteidigungsministeriums und Mitglied des Militärs.

In Italien wurde die Corona-Impfpflicht für das Militär im November 2021 eingeführt, später wurde diese wieder aufgehoben. Soldaten und andere Angehörige von Sicherheits- und Rettungsdiensten waren neben dem Gesundheitspersonal von dieser Verpflichtung betroffen. Soldaten, die sich nicht impfen ließen, wurden vorübergehend ohne Bezahlung freigestellt.

Der Kläger hielt die Impfung für wirkungslos und unsicher. Außerdem war er mit der Regierungspolitik unzufrieden. Er wollte deren ablehnende Haltung zu einer Übernahme der Haftung für etwaige Nebenwirkungen nicht akzeptieren. Zwei Monate lang war er ohne Bezahlung freigestellt, bis die Impfpflicht aufgehoben wurde. Er hält das für diskriminierend und beruft sich dabei auf das EU-Recht und die sogenannte Rahmenrichtlinie zur Gleichbehandlung im Beruf. Das italienische Gericht fragte daraufhin den EuGH, ob die damalige italienische Impfpflicht für Militärangehörige mit dieser Richtlinie vereinbar war.

EuGH-Richter müssen sich nicht an Gutachten halten

Nach Auffassung der Generalanwältin hindern die Vorschriften EU-Staaten nicht an einer solchen Impfpflicht. Die Richtlinie verbiete Ungleichbehandlungen unter anderem wegen Religion oder Weltanschauung. Die Haltung des Klägers zur Politik der italienischen Regierung oder seine gesundheitlichen Bedenken fielen nicht darunter. Die Richter des EuGH müssen sich nicht an das Gutachten der Generalanwältin halten, sie orientieren sich aber erfahrungsgemäß oft daran. Ein Termin für die Urteilsverkündung wurde noch nicht veröffentlicht.

In Deutschland hatte das Bundesverwaltungsgericht im Sommer 2022 Klagen gegen die Corona-Impfpflicht für Soldaten abgewiesen. Es trug der Politik aber auf, die Notwendigkeit regelmäßig zu überprüfen. Im Mai 2024 wurde die Impfpflicht wieder abgeschafft.

Quelle: ntv.de, bho/AFP

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