Die Gemeinde Vaterstetten bleibt Bauaufsichtsbehörde – Ebersberg | ABC-Z

Die Großgemeinde hat nicht nur die meisten Einwohner aller Kommunen im Landkreis, sie hat auch die meisten Aufgaben. Denn die Vaterstettener Verwaltung übernimmt seit 1999 gewisse Tätigkeiten, die ansonsten in einer Kreisbehörde angesiedelt sind. Unter anderem ist man in der Gemeinde seitdem Untere Bauaufsichtsbehörde, was bedeutet, über Bauanträge wird im Vaterstettener Rathaus entschieden und nicht im Landratsamt in Ebersberg. Das soll auch weiterhin so bleiben, eine Anfang des Jahres diskutierte Rückgabe dieser Aufgabe ist nun offenbar vom Tisch.
Im Januar hatte die Verwaltung im Bauausschuss und im Gemeinderat über die schwierige Situation im Bauamt berichtet. Die sei angespannt, so Amtschefin Brigitte Littke, denn auch hier merke man den Fachkräftemangel. Zwei Stellen seien nicht besetzt, ein Problem angesichts der zusätzlichen Aufgaben im Rahmen der Großen Delegation. Etwa technische Prüfungen von Bauanträgen sowie Bauaufsicht und -kontrollen, was Kommunen ohne diese Aufgabenübertragung eben nicht leisten müssen. Zudem würden die Verfahren auch immer komplexer, auch gebe es in Vaterstetten überdurchschnittlich viele vergleichsweise große Bauvorhaben
:Weiter Selbermachen – oder lieber nicht?
Die Gemeinde Vaterstetten kann seit 1999 in vielen Belangen selbst entscheiden. Nun erwägt sie, diese Aufgaben wegen Personalmangels ans Landratsamt zurückzugeben.
Als kurzfristige Lösung schlug die Verwaltung vor, erst einmal den Sitzungsdienst zu entlasten und über Bauvorhaben im Rahmen der Großen Delegation nicht mehr im Ausschuss beraten und beschließen zu lassen. Stattdessen soll die in die Zuständigkeit von Bürgermeister Leonhard Spitzauer (CSU) fallen, er würde dann letztendlich die Baugenehmigung unterschreiben. Was wegen einer Besonderheit des Baurechts möglich ist: Dort gilt nämlich, dass genehmigt werden muss, was genehmigungsfähig ist. In Gemeinden ohne Große Delegation sind Beschlüsse des Bauausschusses daher auch nur eine Art Stellungnahme – und auch die Vaterstettener haben schon gelegentlich erfahren müssen, dass es nicht genügt, ein neues Haus hässlich zu finden, um es abzulehnen.

:Wenn’s sein muss
Vor zwei Monaten hatte der Bauausschuss ein umstrittenes Vorhaben noch abgelehnt – nun wurde es genehmigt, weil es nicht anders geht.
Längerfristig müsse man aber über eine Rückgabe der Großen Delegation ans Landratsamt nachdenken, regte die Verwaltung im Januar an. Zumindest, falls es nicht bald gelingen sollte, die freien Stellen zu besetzen. Seitens der Fraktionen von SPD, Grünen und FDP gab es die Forderung, die Aufgabe sofort nach Ebersberg abzugeben, dafür fand sich indes keine Mehrheit.
Knapp zwei Monate später scheint es auch keine Notwendigkeit dafür mehr zu geben. Jedenfalls konnte die Verwaltung kürzlich mitteilen, dass man bei der Personalsuche erfolgreich war. Die beiden neuen Mitarbeiter sollen bereits im Juli ihren Dienst antreten. Damit soll auch die alleinige Zuständigkeit des Bürgermeisters über Baugenehmigungen wieder entfallen, erklärte dieser auf Nachfrage von Stefan Ruoff (Grüne). Spätestens im Herbst könne der Bauausschuss dann wieder in alter Manier über Anträge diskutieren und entscheiden.

:Heiliger Lärm? Von wegen!
Wenn die Nachbarn Geräusche machen, kann das zu Verärgerung führen. In Neufarn hat man nun darauf reagiert.
Im Landratsamt dürfte man über die Nicht-Rückübertragung der Großen Delegation nicht allzu unglücklich sein, eher ganz im Gegenteil. Denn, wie Littke nun im Gemeinderat ausführte, hätte die Behörde deutlich mehr Arbeit, als zunächst erwartet. Denn würde Vaterstetten die Aufgaben tatsächlich ans Landratsamt zurückgeben, müsste diese nicht nur alle neu eingehenden Bauanträge übernehmen, sondern auch alle, die bereits im Rathaus in Bearbeitung sind.
„Es bestehen seitens des Landratsamtes nun auch wegen des erhöhten Arbeitsanfalls sowie der vorhandenen Personalausstattung Bedenken“, so die Bauamtsleiterin. Bereits im Februar hatte Landrat Robert Niedergesäß (CSU) auf Nachfrage erklärt, sollten die Vaterstettener die Große Delegation abgeben wollen, werde man im Bauamt der Kreisbehörde wohl weitere Leute einstellen müssen. Aber die Übergabe ablehnen könne man nicht, „es ist Aufgabe des Landratsamtes“ – außer eben, jemand anderes macht es freiwillig.