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Strafzumessung: „Das ist nicht gerecht“ | ABC-Z

Für Vergewaltigung sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren vor.  Doch mehr als ein Drittel der Verurteilten müssen gar nicht ins Gefängnis – so wie der Ex-Freund einer 22-Jährigen aus Niederbayern.

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