Stopp des Familiennachzugs: Union will „Zustrombegrenzungsgesetz“ selbst in Bundestag einbringen | ABC-Z

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion plant offenbar, am Freitag ihren Entwurf für ein „Zustrombegrenzungsgesetz“ zur Abstimmung zu stellen – und notfalls mit den Stimmen von AfD, BSW und FDP durchzusetzen. Wie die Nachrichtenagentur Reuters aus Unionskreisen erfuhr, befindet sich der im September 2024 bereits eingebrachte Gesetzentwurf derzeit nach der ersten Lesung in den Ausschüssen des Bundestags.
Zuvor hatte die AfD angedeutet, den Antrag der Union selbst neu zur Abstimmung bringen zu wollen. Mit der nun offenbar geplanten Abstimmung scheint die Union dem zuvorkommen zu wollen. Dafür benötigt die Union entweder die
Zustimmung der aktuell regierenden Minderheitsregierung aus SPD und
Grünen – oder aber die Stimmen von AfD, BSW und FDP. Alle drei
haben bereits ihre Unterstützung für eine radikale Begrenzung
der Migration signalisiert.
Sollte die Union am Freitag den Weg über eine Mehrheit mit der AfD gehen, würde dies einen doppelten Präzedenzfall schaffen: Zum einen würde die größte Oppositionspartei ein Gesetz gegen den Willen der Regierung durchsetzen, die unter Kanzler Olaf Scholz (SPD) keine Mehrheit mehr im Bundestag hat. Zum anderen galt es in der bundesrepublikanischen Geschichte bislang als Tabu, bei einer Abstimmung auf die Stimmen der AfD angewiesen zu sein. Die AfD wird vom Verfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall und in drei Bundesländern als gesichert rechtsextrem eingestuft.
Der Entwurf des „Gesetzes zur Begrenzung des illegalen Zustroms von Drittstaatsangehörigen“ sieht unter anderem vor, dass die „Begrenzung“ der illegalen Migration – und nicht mehr nur deren „Steuerung“ – im Aufenthaltsgesetz verankert wird. Der Familiennachzug für Personen mit eingeschränktem Schutzstatus soll gestoppt werden. Zudem soll die Bundespolizei bei aufgegriffenen Personen ohne gültige Dokumente künftig selbst Haft oder Gewahrsam zur Sicherung der Abschiebung beantragen können.
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