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Steuerentlastungen: Was sie für Landsmann, Wirte und die Staatskassen bedeuten – Politik | ABC-Z

Die Bundesregierung hat die angekündigten Steuerentlastungen für Gastwirte, Berufspendler und Ehrenamtliche auf den Weg gebracht, die dem Staat in den kommenden Jahren Einnahmeausfälle in beträchtlicher Milliardenhöhe bescheren werden. Das geht aus dem Entwurf des Steueränderungsgesetzes 2025 hervor, den das Finanzministerium am Donnerstag an die übrigen Ressorts verschickte. Demnach werden alle Maßnahmen zusammengenommen Bund, Länder und Gemeinden bis 2030 mit mehr als 28 Milliarden Euro belasten. Angesichts einer Haushaltslücke im selben Zeitraum von mehr als 170 Milliarden Euro sind die Pläne politisch höchst umstritten. Sie gehen vor allem auf Forderungen von CSU-Chef Markus Söder zurück.

Wichtigster Punkt des Gesetzentwurfs ist die dauerhafte Absenkung der Mehrwertsteuer für Restaurants und Hotels von heute 19 auf sieben Prozent. Allein sie wird zwischen 2026 und 2030 zu Einnahmeausfällen von insgesamt gut 19 Milliarden Euro in den öffentlichen Kassen führen. Während der Corona-Pandemie hatten Bund und Länder die Mehrwertsteuer für das damals stark gebeutelte Gastgewerbe schon einmal reduziert, sie zum 1. Januar 2024 aber vereinbarungsgemäß wieder auf 19 Prozent angehoben. Der Hotel- und Gaststättenverband geißelte dies in einer aggressiven Kampagne dennoch so lange als Steuererhöhung, bis CDU und SPD auf Druck der CSU einknickten.

Eine weiterer Milliarden-Streit mit den Bundesländern ist nicht ausgeschlossen

Dabei ist nicht einmal garantiert, dass neben den Gastwirten und Hoteliers auch deren Kunden von dem Vorhaben profitieren werden. Im Gegenteil: Im Gesetzentwurf heißt es, die Maßnahme habe „die wirtschaftliche Unterstützung der Gastronomiebranche“ zum Ziel. Entsprechend sei die Weitergabe der Steuersenkung an die Verbraucherinnen und Verbraucher „möglich“, die Entscheidung obliege „den betroffenen Unternehmen“. Die Gewerkschaft NGG hat bereits erklärt, dass die Kundschaft nicht auf flächendeckend sinkende Preise hoffen dürfe. Tatsächlich waren die Umsätze des Gastgewerbes im ersten Halbjahr 2025 im Vergleich zum bereits schwachen Vorjahreszeitraum noch einmal um 3,7 Prozent gesunken. Von der jetzt geplanten Steuersenkung ausgenommen sind Getränke, die weiter mit 19 Prozent belastet werden.

Zweiter Schwerpunkt des Gesetzes ist die Anhebung der Pendlerpauschale. Sie soll künftig vom ersten Kilometer an 38 Cent betragen. Bisher gilt ein Betrag von 30 Cent, erst ab dem 21. Kilometer kann man 38 Cent ansetzen. Bei Umweltverbänden stößt die geplante Erhöhung auf Kritik. Der Verkehrsexperte des BUND, Jens Hilgenberg, sagte, das Vorhaben komme vor allem den oberen zehn Prozent der Einkommensbezieher zugute. „Dass Menschen mit geringem Einkommen nur wenig oder gar nicht von der Erhöhung profitieren, liegt daran, dass ihre Einkünfte so niedrig sind, dass sie keine Einkommensteuer zahlen und dementsprechend nichts absetzen können“, erklärte er.

Geplant ist darüber hinaus auch eine Anhebung der sogenannten Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale. Die Ehrenamtspauschale soll ab 1. Januar 2026 von 840 auf 960 Euro erhöht werden, der Übungsleiterfreibetrag von 3000 auf 3300 Euro. Dies betrifft Tätigkeiten zum Beispiel von Sporttrainern, Chorleitern oder ehrenamtlichen Pflegern.

Neben dem Bundestag muss sämtlichen Änderungen auch der Bundesrat zustimmen – womit Konflikte abzusehen sind. Die Länder hatten dem Bund schon für ihr Ja zu den beschlossenen Steuersenkungen für Unternehmen Kompensationszahlungen in Milliardenhöhe abgepresst. Zwar hat Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) bereits betont, dass er das nicht noch einmal mitmachen werde. Ob er diese Zusage wird einhalten können, muss sich aber erst noch zeigen.

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