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Steinhöring: Gericht weist Klage gegen Hobby-Drohnenflieger ab. – Ebersberg | ABC-Z

Seit 2024 steigt die Zahl verdächtiger Drohnenüberflüge in Deutschland. Im vergangenen Jahr registrierte das Bundeskriminalamt mehr als tausend Fälle. Meist kreisten die kleinen, surrenden Fluggeräte über kritischer Infrastruktur, etwa militärischen Einrichtungen, Rüstungsunternehmen, Schiffs- und Flughäfen, was oftmals zu gravierenden Behinderungen und erheblichen Verzögerungen führte. Auch bei Steinhöring kam es im Juli 2024 zu einem Zwischenfall mit einer Drohne, der schließlich zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung führte.

Ein 22-Jähriger aus dem Landkreis Ebersberg hatte seinen rund 250 Gramm leichten Flugroboter entlang des Treibstofflagers des Öl-, Gas- und Chemiekonzerns OMV über einer Straße fliegen lassen – mit fatalen Folgen. Denn die Drohne stürzte ab. Das sollte den Hobby-Drohnenflieger teuer zu stehen kommen. Denn das Unternehmen verklagte ihn wenig später vor dem Landgericht München II.

Der 22-Jährige hatte sich die Drohne erst kurz vor dem Zwischenfall gekauft und wollte sie ausprobieren. Bevor er sein Fluggerät startete, schaltete er es in den „Follow Me“-Modus, sodass es autonom seinem Steuergerät hinterherfliegen konnte. Der 22-Jährige setzte sich dazu mit seiner Freundin in ein Auto. Sie saß am Steuer, er auf dem Beifahrersitz. Dann ging es los. Die Drohne hob ab, folgte dem Auto und filmte dabei. Doch dann passierte es: Der Flugroboter prallte erst gegen einen Baum am Zaun des Lagers und stürzte danach auf das Gelände der Firma, wo er am Boden zerschellte.

Der 22-Jährige informierte umgehend den Werkschutz und berichtete, was passiert war. Außerdem nannte er seine persönlichen Daten. Daraufhin gab ihm ein Wachmann seine demolierte Drohne zurück. Doch damit war die Angelegenheit für den  22-Jährigen nicht erledigt. Aufgrund des Zwischenfalls verschärfte OMV auf dem Areal in Steinhöring die Sicherheitsvorkehrungen für die Dauer von zwei Wochen. Dazu wurde ein weiterer Sicherheitsdienstmitarbeiter engagiert. Die Kosten dieser Maßnahme betrugen letztlich 10 000 Euro. Und die stellte das Unternehmen dem 22-Jährigen in Rechnung.

Da dieser sich jedoch weigerte, den Betrag zu zahlen, verklagte ihn OMV in einem Zivilverfahren vor der 14. Kammer am Zivilgericht München II. Das Gericht wies die Klage des Konzerns jetzt ab. Bereits in der mündlichen Verhandlung Anfang Dezember hatte die Vorsitzende Richterin erklärt, sie habe Zweifel, ob eine Erhöhung der Sicherheitsvorkehrungen aufgrund des Drohnenabsturzes auf dem OMV-Gelände tatsächlich notwendig gewesen sei. Wie eine Pressesprecherin des Gerichts am Montag mitteilte, hat die zuständige Richterin, auch in ihrem nun vorliegenden Urteil darauf verwiesen, dass schärfere Sicherheitsmaßnahmen im vorliegenden Fall wenig erklärlich seien.

Zwar habe der Hobby-Drohnenpilot zumindest fahrlässig gehandelt, so die Richterin. Allerdings habe er sich unmittelbar nach dem Absturz gemeldet. Die Klägerin habe somit gewusst, um wen es sich bei dem Verursacher handelt.

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