Steigende Abgabenlast: Auch die DAK erhöht ihren Zusatzbeitrag deutlich | ABC-Z
Steigende Abgabenlast
Auch die DAK erhöht ihren Zusatzbeitrag deutlich
20.12.2024, 14:16 Uhr
Die schlechten Nachrichten rund um die Beitragserhöhungen der gesetzlichen Krankenkassen reißen nicht ab. Nun legt die DAK mit 5,5 Millionen Versicherten nach und erhöht ihren Zusatzbeitrag um 1,1 Prozent.
Deutschlands drittgrößte gesetzliche Krankenkasse mit rund 5,5 Millionen Versicherten, die DAK, hat heute den Zusatzbeitragssatz für 2025 festgelegt. Er beträgt ab Januar 2,8 Prozent (1,7 Prozent 2024) und liegt damit über dem amtlichen Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von 2,5 Prozent. Der DAK-Beitragssatz beträgt damit im kommenden Jahr 17,4 Prozent. Beim Zusatzbeitrag können die Kassen auch darüber oder darunter liegen, denn jede entscheidet individuell über die Beitragshöhe.
Grundsätzlich setzt sich der Krankenkassenbeitrag aus dem für alle Kassen gleichen allgemeinen Beitragssatz von derzeit 14,6 Prozent und dem individuell zu bestimmenden Zusatzbeitrag zusammen. Sowohl der allgemeine Beitragssatz als auch der Zusatzbeitrag werden zu gleichen Teilen von Arbeitnehmern und -gebern beziehungsweise von Rentnern und der Rentenversicherung getragen.
Wer beispielsweise 2500 Euro brutto pro Monat verdient, muss nun ab Januar 13,75 Euro mehr an die DAK überweisen. Bei 3500 Euro Monatsbrutto sind es 19,25 Euro und bei 5512,50 Euro (der Beitragsbemessungsgrenze) sind es 30,32 Euro.
Die derzeit teuersten Krankenkassen sind die Knappschaft (19 Prozent), BKK Wirtschaft und Finanzen (18,59), BKK Pfalz (18,5 Prozent), die Bahn-BKK und die BKK Gildemeister mit einem Gesamtbeitrag von 18,0 Prozent. Die bisher günstigste bundesweit geöffnete Krankenkasse ist bislang die BKK Firmus mit einem Gesamtbeitrag von 15,5 Prozent (Zusatzbeitrag 0,9 Prozent). Allerdings wurde hier noch nicht der Beitragssatz für das Jahr 2025 bekannt gegeben.
Grundsätzlich gilt, dass alle Kassen frei wählbar sind. Auch dann, wenn der Versicherte bereits älter oder gerade in Behandlung ist. Vorausgesetzt, die Kasse ist im Bundesland des Versicherten auch verfügbar. Gleichzeitig wurde der Wechsel der Krankenkasse bereits ab 2021 deutlich vereinfacht: Theoretisch können Versicherte seitdem, ähnlich wie bei der KFZ-Versicherung, jedes Jahr zu einer günstigeren Krankenkasse wechseln. Wer zum Beispiel zu Ende Januar kündigt, ist am 1. April in einer neuen Kasse.
Erhöht die Kasse den Zusatzbeitrag, besteht nach wie vor ein Sonderkündigungsrecht zum Ende des Monats, in dem erstmals der höhere Beitrag verlangt wird. Wird regulär gekündigt, ist diese zum Ablauf des übernächsten Monats wirksam. Seit Januar 2021 ist man auch in allen anderen Fällen nicht mehr wie bisher 18 Monate, sondern nur noch 12 Monate an seine Versicherung gebunden, kann also theoretisch jedes Jahr wechseln. Zudem ist der Wechsel deutlich einfacher geworden: Man meldet sich einfach online bei der neuen Kasse an und gibt dem neuen Arbeitgeber Bescheid, dass man die Kasse wechseln möchte.