Stefan Gelbhaar erwirkt einstweilige Verfügung gegen RBB | ABC-Z
Der Grünen-Politiker Stefan Gelbhaar hat vor dem Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen den Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) erwirkt. Der Sender darf nicht behaupten, Gelbhaar habe „systematisch Frauen innerhalb der Partei belästigt“. Zwei eidesstattliche Versicherungen, die der Sender vorlegte, erschienen dem Gericht als „völlig inhaltsleere Darlegungen“. Mit der Berichterstattung über konkrete Vorwürfe habe der RBB Gelbhaars Persönlichkeitsrechte verletzt (Az. 324 O 2/25). Gegen die Entscheidung kann der RBB Beschwerde einlegen. Der Sender teilte auf Anfrage der F.A.Z. mit, dass man dies nicht vorhabe.
Stefan Gelbhaar habe weder eine Frau auf und/oder am Rande einer Veranstaltung gegen ihren Willen festgehalten und geküsst, noch habe er eine Frau nach einer Parteiveranstaltung gegen ihren Willen unsittlich berührt und darüber hinaus habe er auch keine Frau im Rahmen der Parteiarbeit bei mehreren Begegnungen gegen ihren Willen am Arm gestreichelt und sodann am unteren Rücken angefasst, heißt es in der juristischen Darlegung auf Gelbhaars Webseite.
Strafanzeige gegen eine Grünen-Politikerin
Zu zwei Äußerungen habe der RBB strafbewehrte Unterlassungserklärungen abgeben, die dritte sei per einstweiliger Verfügung einkassiert worden. Das Landgericht Frankfurt (Az. 2-03 10/25) habe zuvor gegen „Bild“ und BZ einen wesentlichen Vorwurf gegen Gelbhaar gestoppt, damit seien alle „vier Kernvorwürfe vom Tisch“. Sie seien gerichtlich verboten, und es bleibe „mehr als ein dringender Verdacht einer gezielten Kampagne“ gegen Gelbhaar.
Der RBB hatte selbst zugegeben, auf die „eidesstattliche Versicherung“ einer „Anne K.“ hereingefallen zu sein. „Anne K.“ gibt es nicht, wie sich herausstellte. Die „hinter der eidesstattlichen Versicherung liegende Identität“ sei „nicht ausreichend überprüft worden“, hatte der RBB-Chefredakteur David Biesinger mitgeteilt. „Journalistische Standards“ seien „nicht vollumfänglich eingehalten worden“.
„Betrügerische Absicht und die kriminelle Energie, mit der unter großem Aufwand eine falsche Identität vorgespiegelt worden ist“, hätten „dazu beigetragen, dass dieser Fehler geschah“, so Biesinger. Wie die Identität der Hinweisgeberin genau „überprüft“ wurde, etwa durch persönlichen Kontakt, wollte der RBB auf Anfrage der F.A.Z. nicht sagen. Der Sender hat wegen der gefälschten eidesstaatlichen Versicherung Strafanzeige gegen eine Grünen-Politikerin erstattet.